Versicherungswert
Eine Bruchteilversicherung liegt vor, wenn nur ein Bruchteil (in %) des Gesamtwertes versichert wird. Sie wird beispielsweise bei höheren Warenbeständen in der Einbruch- oder Leitungswasserversicherung angewendet. Der Versicherer kann aber dennoch Unterversicherung einwenden, wenn die Gesamtversicherungssumme zu gering bemessen wurde.
Das Bereicherungsverbot gilt in der gesamten Schadenversicherung. Es besagt, dass der Versicherungsnehmer im Schadensfall nicht mehr ersetzt bekommt, als den tatsächlich eingetretenen Schaden, auch wenn die Versicherungssumme höher ist als der Versicherungswert zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalles.
