Vollkasko
Neuer Rekord bei PKW-Neuanmeldungen
Mehr als die Hälfte der neu zugelassenen PKW sind dieselbetriebene Fahrzeuge, das ist ein Plus von rund 16% zum Vorjahr. Die Neuzulassungen bei den Benzinern sind dagegen leicht rückläufig (-0,8%).
Alternative Antriebe im Trend
Rutschglatte Straßen oder schlechte Sichtverhältnisse sind die Ursache für zahlreiche Verkehrsunfälle. Nur wer weiß, wie er sich zu verhalten hat, wenn er an einem Unfall beteiligt ist oder er zu einem Verkehrsunfall kommt, wird ruhig bleiben und das Richtige tun.
Sturm, Wassermassen und Hagel – das Wetter meint es nicht immer gut mit den Autofahrern. Nicht selten sind kaputte Windschutzscheiben durch herabfallende Äste, ausgehängte Heckklappen und Türen oder Blechschäden aller Art die Folge. Für solche Schäden kommt in der Regel die Kaskoversicherung auf.
Wien (OTS) - Im Jahr 2010 wurden vom Bundeskriminalamt knapp 33.000 Vandalismusschäden an Kraftfahrzeugen verzeichnet. Der ARBÖ untersuchte, wer für Schäden aufgrund von Vandalismus am Auto die Kosten übernimmt.
Kfz Haftpflicht Variante B
In der Kfz Haftpflichtversicherung gibt es zwei Varianten. Die häufigere von beiden ist Variante A, bei der bei einem Unfall auf den Ersatz der Kosten für Mietwagen und Dienstentgang verzichtet wird. Variante B deckt auch diese Kosten. Variante A und B im Überblick:
Manche Versicherungen bieten keine fixen Beträge als Selbstbehalt an, sondern berechnen im Schadensfall einen bestimmten Prozentsatz des Schadens. Meist liegt dieser bei 5%. Der proportionale Selbstbehalt ist außerdem meist an einen Mindestselbstbehalt gekoppelt, z.B. 300 Euro. Das heißt diesen Betrag tragen Sie auf jeden Fall selbst, auch wenn 5% des Schadens darunter liegen. Bei einem großen Schaden, etwa einem Totalschaden, kann der zu entrichtende Selbstbehalt mit der 5%-Regelung sehr hoch sein.
Bei einem eingeschränkten Selbstbehalt gilt der Selbstbehalt nicht wie beim generellen Selbstbehalt in allen Schadensfällen, sondern nur bei bestimmten Schadensursachen, die meist auf Glasbruch, Vandalismus, Parkschaden und Unfall eingegrenzt werden. Bei allen anderen Schäden wie zum Beispiel Diebstahl oder Naturkatastrophen fällt dann für Sie kein Selbstbehalt an.
Genereller Selbstbehalt heißt in der Kaskoversicherung, dass der Selbstbehalt für alle Schadensfälle gilt, unabhängig von der Schadensursache. Bei den meisten Versicherungen kann der Selbstbehalt jedoch auf bestimmte Schadensursachen eingeschränkt werden, in der Regel sind das Glasbruch, Vandalismus, Parkschaden und Unfall. In allen anderen Fällen (zum Beispiel Diebstahl), ist dann kein Selbstbehalt zu entrichten.
Bei der Wahl des Selbstbehaltes gilt es zwischen Einsparungen bei der laufenden Prämie und dem finanziellen Risiko bei einem hohen Selbstbehalt abzuwägen. Der Selbstbehalt sollte keinesfalls so hoch sein, dass für Sie ein Schadenfall zu einem ernsten Problem wird und die Versicherung Sie nicht mehr ausreichend schützt. Bedenken Sie auch, dass die Versicherung normalerweise nur Schäden übernimmt, die über den Selbstbehalt hinaus gehen; Schäden, die geringer sind, müssen Sie selbst bezahlen.
Meistens bewegen sich die möglichen wählbaren Selbstbehalte zwischen 300 und 400 Euro. Einige Versicherungen bieten auch wesentlich höhere Selbstbehalte von etwa 1.000 Euro oder mehr an. Die Versicherungsprämie ist in der Regel deutlich niedriger, je höher der Selbstbehalt gewählt wird.




