Die staatliche Prämie
Die staatliche Prämie beträgt zwischen 1,5 % und 4 % der geleisteten Spareinlage, höchstens jedoch 1.200 Euro. Die Höhe der staatlichen Prämie ist nicht für die gesamte Dauer des Bausparvertrages gleich, sondern wird jährlich neu festgesetzt. Die Berechnung richtet sich nach der Entwicklung des Zinssatzes am österreichischen Kapitalmarkt. Im Gegensatz zur normalen Verzinsung ist die Bausparprämie von der KESt befreit.
Die Bausparprämie beträgt ab 1.4.2012 1,5 % auf Ihre Einzahlungen, das sind maximal 18 Euro.
Die Prämien-Gutschrift am Bausparkonto erfolgt jährlich im Nachhinein, exakt am 31. Jänner. Bei einem Bausparvertrag, der im Jänner 2011 eröffnet wurde, erfolgt die Gutschrift der staatlichen Prämie am 31.1.2012.
Vorteile von Bausparverträgen
- Vorhersehbarer Wertzuwachs
- Kein Risiko
- Mittlere Bindungsdauer
- Staatliche Prämie (KESt-befreit)
Vorzeitige Auflösung
Ein wesentlicher Vorteil am Bausparen ist die mittlere Bindungsdauer der Sparverträge. Wollen Sie den Bausparvertrag dennoch vorzeitig auflösen, wird die staatliche Prämie einbehalten, das Sparguthaben abgezinst und eine Verwaltungspauschale verrechnet. Eine Ausnahme besteht dann, wenn der Bausparvertrag wegen der Schaffung von neuem Wohnraum frühzeitig beendet wird. In diesem Fall wird die Bausparprämie nicht rückverrechnet. Erkundigen Sie sich dazu bei Ihrem zuständigen Finanzamt.
Beachten Sie, dass für jeden österreichischen Staatsbürger nur ein prämienbegünstigter Bausparvertrag abgeschlossen werden kann. Nützen Sie den Bauspar-Rechner, um ihren persönlichen Gewinn zu berechnen. Bei Unklarheiten fragen Sie uns einfach.













Kundenbewertungen
Hat alles soweit funktioniert.