Kfz Haftpflichtversicherung Variante B

In Österreich gibt es zwei Varianten der Kfz-Plfichtversicherung für Fährzeuge bis 1t Nutzlast.

Kfz Haftpflicht Variante A:

Bei Variante A haben Sie im Schadenfall keinen Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug oder die Entschädigung des entgangenen Verdienstes, der aufgrund der Nichtbenützbarkeit Ihres Fahrzeuges entsteht.

Kfz Haftpflicht Variante B:

Bei Variante B besteht der Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug bzw. auf den entgangenen Verdienst.

Ausnahme

Unter gewissen Voraussetzungen hat der Fahrzeugbesitzer im Falle eines Unfalls auch bei der Variante A das Anrecht auf einen Leihwagen für die Dauer der Reparatur. Vorausgesetzt er ist an dem Unfall schuldlos. Dieser Regelung unterliegen Fahrzeuge, die nicht dem § 59 ff KFG unterliegen:

  • LKW über 1,5t Nutzlast
  • Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen
  • Fahrzeuge, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen z.B. Gemeinde
  • Privatpersonen, bei denen die Haushaltsversicherung für den Schaden des Gegners aufkommt z.B. Radfahrer
  • Straßenbahnen

Beachten Sie in jedem Fall, dass der Versicherungsnehmer sowie mitversicherte Personen zur Einhaltung von Obliegenheiten verpflichtet sind. Werden diese Obliegenheiten verletzt, kann der Versicherer die vorgeleistete Versicherungssumme zurück verlangen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Kfz-Haftpflicht Versicherung.

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