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Kfz Haftpflicht Versicherung

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Kfz Versicherung Vergleich

Nutzen Sie den "Kfz Haftpflichtversicherung Rechner" mit Top Angeboten österreichischer Versicherungsgesellschaften!

Kfz Versicherungsvergleich - Haftpflichtversicherung

Die Kfz Haftpflicht Versicherung ist eine "Pflichtversicherung", das heißt, jedes zugelassene Fahrzeug muss versichert sein. Sie umfasst die Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter Ersatzansprüche, die aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen gegen den Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen erhoben werden.

Die Versicherungssumme

ist der Betrag, bis zu dem der Versicherer Leistungen erbringen muss. Für jeden Schaden, der über diese Summe hinaus entsteht, muss der schuldige Lenker bzw. Halter zur ungeteilten Hand haften, weshalb eine freiwillige höhere Summe (10-15 Mio.) zu empfehlen ist.

Die gesetzliche Mindestversicherungssumme

Die Mindestsumme beträgt seit 01.01.2012 7 Mio. Euro, jedoch ist eine höhere Summe empfehlenswert, da die Prämienunterschiede ohnehin sehr gering sind, die Deckungslücke bei der Mindestsumme jedoch sehr hoch sein kann.

Wichtig, zu beachten ist, dass der Versicherungsnehmer bzw. die mitversicherten Personen (insbesondere der Lenker) zur Einhaltung sogenannter Obliegenheiten verpflichtet ist, bei deren Verletzung der Versicherer den Schadenersatz an den Geschädigten vorleisten muss, von demjenigen aber zurückverlangen kann, der die Obliegenheiten verletzt hat (Regressverpflichtung). Dieser Regress ist in den meisten Fällen beschränkt:
* mit 11000 € pro Obliegenheitsverletzung ( z. B. Alkoholisierung)
* mit höchstens 22000 € pro Versicherungsfall
Bei Prämienzahlungsverzug besteht eine unbegrenzte Regressverpflichtung.

Wir empfehlen Ihnen, für Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung (schützt Sie innerhalb Europas) die maximale Deckung zu vereinbaren, was einer Versicherungssumme von mindestens 10 Mio. Euro entspricht.

Um Schäden am eigenen Fahrzeug bezahlt zu bekommen, obwohl Sie den Unfall verursacht haben, sollten Sie auf jeden Fall eine Kaskoversicherung als Ergänzung abschließen. Um die Gefahr einer Doppelversicherung auszuschließen, ersuchen wir Sie um rechtzeitige Kündigung Ihrer Vorversicherung.


Kfz Schutzbrief

Der Schutzbrief hilft Ihnen, wenn Ihr Fahrzeug eine Panne haben sollte. Meist werden die Kosten für den Abschleppdienst und die Weiterfahrt (mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit einem Leihwagen) übernommen, so dass Sie Ihre Fahrt bzw. Ihren Urlaub nicht abbrechen müssen. Zu Ihrer Haftpflichtversicherung ist ein Schutzbrief sehr empfehlenswert!

Kfz Versicherung wechseln

Der online Versicherungsvergleich erspart Ihnen unnötige Kosten! Wenn Sie Ihre KFZ Versicherung wechseln wollen, beachten Sie, dass außer dem Bonus-Malus-System auch andere Bemessungsmodelle für die Prämie zulässig sind.

Bei Abschluss eines Kfz Versicherungsvertrags sollten Sie über die Prämienstufe verhandeln, wenn Sie mehrere Fahrzeuge besitzen, da nicht jedes Auto automatisch in der  9. Stufe beginnen muss - vor Allem, wenn Ihr Erstfahrzeug in einer niedrigen Stufe ist.

Versicherungswechsel ganz einfach:

  1. Kündigungsmöglichkeiten beachten
  2. Kündigungsformular ausdrucken
  3. ausfüllen, unterschreiben und eingeschrieben einschicken
  4. Versicherung hier online buchen
  5. wir hinterlegen innerhalb von 3 Tagen die Versicherungsbestätigung
  6. Sie erhalten die neue Polizze

Wichtig ist dabei, dass die Prämie unverzüglich einbezahlt wird, damit ihr Versicherungsschutz ununterbrochen gewährleistet werden kann.

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Ratgeber Autoversicherung

Der Ratgeber für die Kfz Versicherung enthält wichtige Informationen und Tipps für die Versicherung Ihres Wagens.

  • Welche Autoversicherung ist die richtige?
  • Die Versicherungsprämie in der Kfz-Versicherung
  • Wie kann ich eine Kfz-Versicherung kündigen oder wechseln?
  • Wie verhalte ich mich im Schadensfall?

 

  • zum Versicherungsratgeber

Kfz Zulassung

Ich möchte mein Auto an- bzw. abmelden:

Versicherungsvergleich Download PDF: Kfz Checkliste

Notwendige Unterlagen für die An- und Abmeldung eines Kraftfahrzeuges oder Anhängers:

Sämtliche Unterlagen und Dokumente sind im Original beizubringen, wobei die Vorlage einer Kopie des Gewerbescheines oder des Auszuges aus dem Gewerberegister als ausreichend anerkannt wird.
Leasing- oder Kammerbestätigungen und Prüfgutachten gemäß § 57a KFG 1967, die vom Aussteller per Fax oder Mailübermittlung direkt an die Zulassungsstelle übermittelt werden, sowie Meldenachweise, die von der Meldebehörde direkt übermittelt werden, gelten ebenfalls als Originaldokumente.

Bei Anmeldung eines Neufahrzeuges:

  • Versicherungsbestätigung (VB)
  • Typenschein oder Prüfungsbefund des Amtes der Landesregierung
  • Kaufvertrag bzw. Besitznachweis
  • Meldezettel oder Meldebestätigung (bei natürlichen Personen) bzw. Gewerbeschein, Firmenbuchauszug, Konzessionsdekret, Vereinsregisterauszug bei Firmen, Vereinen etc.
  • Nutzungsüberlassungserklärung bei einem Leasingfahrzeug
  • Finanzamtbestätigung (Unbedenklichkeitserklärung) bei "Eigenimport"
  • Kammerbestätigung bei Verwendungsbestimmung 20, 22, 25, 29
  • Vollmacht (bei Vertretung)

Bei Anmeldung eines Gebrauchtfahrzeuges:

  • Versicherungsbestätigung (VB)
  • Typenschein oder Einzelgenehmigungsbescheid
  • Kaufvertrag bzw. Besitznachweis
  • Meldezettel oder Meldebestätigung (bei natürlichen Personen) bzw. Gewerbeschein, Firmenbuchauszug, Konzessionsdekret, Vereinsregisterauszug bei Firmen, Vereinen etc.
  • Letzter Prüfbefund (Pickerlgutachten, ab Fälligkeitsdatum 4 Monate überziehbar)
  • Finanzamtbestätigung (Unbedenklichkeitserklärung) bei "Eigenimport"
  • Kammerbestätigung bei Verwendungsbestimmung 20, 22, 25, 29
  • Vollmacht (bei Vertretung)

Bei Abmeldung eines Fahrzeuges:

  • Typenschein oder Einzelgenehmigungsbescheid
  • Zulassungsschein (beide Teile)
  • Kennzeichen, wenn kein Fahrzeug gleichzeitig angemeldet wird oder die Kennzeichen nicht übertragbar sind (z.B. Wunschkennzeichen). "Schwarze-" bzw. "Nicht-EU-Kennzeichen" sind in jedem Fall zurückzugeben.
  • Vollmacht (bei Vertretung)

Kfz Anmeldungskosten

  • Anteil der Behörde: 119,80 Euro
  • Bearbeitungsentgelt: 41,70 Euro
  • Abfrage im Zentralen Melderegister: 1 Euro
  • Begutachtung: 1,45 Euro

+ falls erforderlich Kosten für Kennzeichen (wenn das Kennzeichen behalten wird, entfallen diese Kosten)

  • Pkw und Lkw: 18 Euro
  • Motorrad: 9,80 Euro
  • Motorfahrrad: 5,50 Euro
  • Anhänger: 9 Euro
  • Zugmaschine: 9 Euro

Bei Beantragung von einem Scheckkartenzulassungsschein: 19,80 Euro

Die nächste Kfz Zulassungsstelle

Wenn Sie eine Kfz Zulassungsstelle suchen, finden Sie hier alle Zulassungsstellen in Ihrer Umgebung.

Kfz Zulassungsstellen

 

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