Maschinenbruchversicherung
Selbst bei bester Wartung und Vorsicht kann es passieren, dass eine Ihrer Betriebsmaschinen einen unvorhergesehenen Schaden nimmt oder zerstört wird. In einem Falls kann eine Maschinenbruchversicherung Ihr Unternehmen vor finanziellen Nachteilen schützen.
Wie schützt eine Maschinenbruchversicherung
Der Versicherungsschutz gilt für all jene betriebsfertig aufgestellten Maschinen, maschinellen Einrichtungen und Apparate, die in der Polizze angeführt sind. Gedeckt sind für gewöhnlich die finanziellen Kosten, die aufgrund plötzlich eintretender und unvorhergesehener Schäden oder Zerstörung der versicherten Objekte entstehen.
Die Versicherungssumme orientiert sich in den meisten Fällen an dem am Schadentag geltenden Neuwert des versicherten Objektes. Zu berücksichtigen sind weiters allfällige Kosten für Zoll, Fracht oder Montage. Bei vielen Anbietern ist ein Selbstbehalt zu den Wiederherstellungskosten bzw. zum Zeitwert zu entrichten.
In manchen Fällen, z.B. wenn eine Maschine länger als einen Monat nicht in Betrieb ist oder eine Garantie für die entsprechende Maschine läuft, kann ein Prämiennachlass vereinbart werden. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Anbieter oder fragen Sie uns.
Ausschlüsse
Beachten Sie, dass bei vielen Anbietern bestimmte Objekte oder Schäden nicht mit einer Maschinenbruchversicherung versichert sind, bzw. dass gesonderte Vereinbarungen getroffen werden müssen. Das gilt für Einmauerungen und Maschinenfundamente, die im normalen Versicherungsschutz meist nicht inkludiert sind. Weiters sind Feuer- und Diebstahlrisiko für gewöhnlich nicht mitversichert. Um vor den finanziellen Folgen einer Betriebsunterbrechung infolge eines Maschinenausfalles geschützt zu sein, benötigen Sie eine Betriebsunterbrechungs-Versicherung. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Beratung und Vergleich
Die Deckungsvarianten der einzelnen Versicherer sind sehr vielfältig. Um einen geeigneten Versicherungsschutz für Ihre konkrete Situation zu ermitteln, erkundigen Sie sich genau und vergleichen die verschiedenen Angebote. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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