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Startseite | Versicherungsvergleich | Mitarbeiter Versicherung

Mitarbeiter Versicherung

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Mitarbeitervorsorge

Als Unternehmer haben Sie sich sicher schon einmal Gedanken darüber gemacht, wie die betriebliche Altersvorsorge für Ihre Mitarbeiter auszusehen hat und wie Sie dabei steuerliche Vorteile nutzen können, wie Sie Ihre wertvollsten Mitarbeiter an das Unternehmen binden können, wie Sie Abfertigungsansprüche am günstigsten finanzieren können. Hier bekommen Sie Antwort auf einige Fragen. Die Mitarbeiterversicherung umfasst die Bereiche

  • Betriebliche Abfertigung
  • Betriebliche Pensionszusage
  • Betriebliche Kollektiv-Versicherung
  • Zukunftssicherung für Mitarbeiter

 

Betriebliche Abfertigung

Seit 1. Jänner 2003 gilt ein neues Abfertigungsmodell für Arbeitnehmer in Österreich. Die gesetzliche Grundlage stellt das am 1. Juli 2002 in Kraft getretene "Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz" (BMVG) dar. Für Sie als Unternehmer ist entscheidend, dass die Abfertigungsverpflichtung auf rechtlich selbstständige Mitarbeitervorsorgekassen ausgelagert wird. Mitarbeiter, die ihr Arbeitsverhältnis vor diesem Datum begonnen haben, können in das neue System wechseln, ansonsten gilt für die das alte Abfertigungsrecht weiter.
Derzeit gibt es in Österreich 10 Vorsorgekassen, unter denen der Arbeitgeber im Einvernehmen mit dem Betriebsrat, bzw. den Mitarbeitern zu wählen hat. Die Leistung aus der Vorsorgekasse erfolgt beim Ausscheiden des Mitarbeiters aus dem Unternehmen oder spätestens zur Pensionierung. Die Ausschüttung des zur Vorsorge angelegten Kapitals kann je nach Wahl der Vorsorgekasse variieren.

Abfertigungszahlungen stellen einen enormen finanziellen Aufwand dar, der zeitlich schwer kalkulierbar ist. Eine überlegte Wahl der Vorsorgevariante kann entscheidende Vorteile für Ihr Unternehmen bieten. Die Kosten können so gleichmäßig verteilt werden, was Ihr Unternehmen vor Liquiditätsengpässen schützt. Sie können Ihre Kosten besser kalkulieren. Weiters bleibt das Geld als Betriebskapital erhalten und die Prämien gelten als Betriebsausgabe.

Beachten Sie, dass das Thema Abfertigung nicht automatisch vom Tisch ist, wenn Sie Ihr Unternehmen verkaufen. Für die Abfertigungsansprüche Ihrer damaligen Mitarbeiter auch sind Sie unter Umständen trotzdem noch haftbar.

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Betriebliche Pensionszusage

Die betriebliche Pensionszusage ist eine direkte Leistungszusage des Betriebsinhabers an die Mitarbeiter. Sie stellt eine gute Möglichkeit dar, eine Firmenpension aufzubauen, die sowohl für den Unternehmer als auch für die Begünstigten einige Vorteile bietet. Der Dienstgeber erspart sich die Lohnnebenkosten. Die begünstigten Mitarbeiter ersparen sich bis zu ihrem Pensionsantritt Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge. Am profitträchtigsten ist eine betriebliche Pensionsvorsorge für Geschäftsführende Gesellschafter und Führungskräfte. Bei einer sorfältigen steuerlichen Vertragsgestaltung können hohe Renditen erzielt werden.

Die Vorteile für das Unternehmen sind:

  • keine Sozialversicherungsbeiträge und Lohnnebenkosten
  • Instrument zur langfristigen Mitarbeiterbindung
  • Steuerersparnisse für das Unternehmen

Die Vorteile für die begünstigten Mitarbeiter:

  • Keine Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge während der Aktivzeit
  • Dadurch steuerlicher Vorteil im Vergleich zu einer Gehaltserhöhung
  • Absicherungsmöglichkeit gegen Insolvenz des Arbeitgebers durch Rückversicherung
  • Zusätzliche Altersvorsorge

Zu Beachtendes
Bei der Gestaltung einer betrieblichen Pensionszusage sollten Sie einige Punkte beachten:

  • 50% der Pensionsrückstellungen müssen durch Wertpapiere gedeckt sein
  • Die Summe aus betrieblicher und staatlicher Vorsorge darf das letzte Gehalt vor Pensionsantritt nicht überschreiten
  • Die betriebliche Vorsorge darf nicht mehr als 80% des letzten Gehaltes vor Pensionsantritt ausmachen
  • Erwägen Sie ein versicherungsmathematisches Gutachten, um die steuerrechtliche Anerkennung zu vereinfachen

Bedenken Sie weiters, dass die einzelnen Versicherungen oft sehr unterschiedliche Konditionen anbieten, weshalb sich ein Versicherungsvergleich jedenfalls lohnt.

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Betriebliche Kollektiv-Versicherung

Der Arbeitgeber kann bis zu 10% der Lohn- und Gehlatsumme lohnnebenkostenfrei als Rentenversicherung entweder in eine Pensionskasse und/oder in eine betriebliche Kollektivversicherung einzahlen. Dabei ist die betriebliche Kollektivversicherung sowohl in Bezug auf die arbeitsrechtlichen Bestimmungen als auch steuerlich dem Pensionskassensystem gleichgestellt.  Diese Einzahlungen werden als Betriebsausgaben anerkannt.

Die betrieblichen Kollektivversicherung beinhaltet automatisch eine Witwen/Witwerpension, weiters kann zusätzlich auch eine Berufsunfähigkeitspension gewählt werden. Entscheidet sich ein begünstigter Mitarbeiter zur Einzahlung zusätzlicher Eigenbeträge, erhöht das seine Pension. Bis zu einer Höhe von 1.000 € pro Jahr unterliegen die Eigenbeträge einer zusätzlichen staatlichen Förderung. Die Entscheidung, welche Mitarbeiter durch die betriebliche Kollektivversicherung begünstigt werden sollen, obliegt dem Unternehmen.

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Zukunftssicherung für Mitarbeiter nach §3(1) Z 15 lit a EStG)

Die Zukunftssicherung für Mitarbeiter kommt zur betrieblichen Altersvorsorge am häufigsten zur Anwendung. Der Vorteil bei diesem Modell liegt darin, dass alle Beteiligten viele Vorteile genießen. Es kann damit Vorsorge für Krankheit, Invalidität, Alter und Ableben getroffen werden, allerdings liegt die Grenze des dafür zu verwendenden Betrags bei 300 € pro Jahr.

Die Zukunftssicherung kann durch zwei Varianten erfolgen. Der Betrag für die Zukunftssicherung kann vom Arbeitgeber alternativ zu einer Gehaltserhöhung, Bonifikation oder eines Weihnachtsgeschenkes aufgewendet werden. Oder aber der Arbeitgeber lässt die 300 € pro Jahr von seinem Gehalt in seine Zukunftssicherung umwandeln.

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