- Reiseversicherung Allgemein
- Reisekrankenversicherung
- Reiseunfallversicherung
- Reisestornoversicherung
Reiseversicherung allgemein
Mit der richtigen Reiseversicherung ist man gegen die Folgen eines unvorhersehbaren Unglücks geschützt. Gleich, ob die Reise – wie im Beispiel beschrieben – nicht angetreten werden kann, verfrüht wegen Krankheit abgebrochen werden muss, ein Unfall im Urlaub passiert oder das Gepäck verloren geht, schützt eine rechtzeitig abgeschlossene Reiseversicherung vor hohen Kosten, die in solchen Fällen entstehen können.
Unter dem Begriff Reiseversicherung werden dabei alle Versicherungsarten zusammengefasst, welche die Risiken des Versicherten bei Reisen im Inland und Ausland aufnehmen.
Reisekrankenversicherung
EU-Reiseversicherung
Führt die Reise in ein Land der EU, ist keine spezielle Versicherung notwendig.
Hier gelten Sozialversicherungsabkommen innerhalb der Europäischen Union.
Nach Vorlage der E-Card hat unverzüglich notwendige Hilfeleistung zu erfolgen.
In allen anderen Ländern muss üblicherweise eine Behandlung vor Ort bezahlt werden – gegen Vorlage der entsprechenden Honorarnote bei der heimischen Krankenversicherung wird dann jener Betrag erstattet, der in Österreich für die gleiche Behandlung hätte aufgewendet werden müssen.
Die Reisekrankenversicherung übernimmt dann jenen Betrag, der durch die gesetzliche Versicherung nicht gedeckt ist. Es empfiehlt sich, die Bedingungen rechtzeitig genau zu studieren.
Reiseunfallversicherung
Grundsätzlich gelten viele private Unfallversicherungen 24 Stunden weltweit (Bedingungen prüfen). Sofern bereits eine solche Versicherung besteht, ist eine eigens für die Reise abgeschlossene Versicherung daher nicht mehr notwendig.
Die Versicherung ersetzt finanzielle Nachteile nach einem Unfall (auf einer Reise). Eine Leistung erfolgt zumeist bei verbleibender dauernder Invalidität, für den Ersatz der Bergungs- und Rückholkosten und für den Todesfall.
Hier bieten die meisten Reiseunfallversicherungen – unter einzuhaltenden Bestimmungen – ausreichend Versicherungsschutz an.
Reiserücktrittskostenversicherung / Reisestornoversicherung
Dieses Produkt empfiehlt sich vor allem für Frühbucher.
Doch Achtung: Häufig muss die Reiserücktrittskostenversicherung noch am Tag der Buchung abgeschlossen werden!
Was ist versichert?
Die Veranstalter verrechnen – gebunden an die allgemeinen Reisebedingungen – im Falle des Nichtantretens eines Urlaubs Stornogebühren.
Diese variieren von minimal 10 % der Buchungskosten bei Rücktritt bis zum 30. Tag vor Reiseantritt und steigen bis zu 85 % des Gesamtpreises ab dem 3. Tag vor dem geplanten Reisebeginn. Unter gewissen Voraussetzungen (etwa bei Unfall, Tod oder Krankheit der Reiseteilnehmer oder eines nahen Angehörigen) übernimmt die Versicherung dann die Kosten des Selbstbehalts.













Kundenbewertungen
Hat alles soweit funktioniert.