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Staatlich geförderte Vorsorge / Pension

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Staatlich geförderte Vorsorge/Prämienpension

Als Anreiz zur verstärkten Eigenvorsorge wurde die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge geschaffen, die seit Anfang 2003 angeboten wird. Mit dieser staatlich geförderten Vorsorge, auch Zukunftsvorsorge genannt, fördert der Staat die private Pensionsvorsorge mit einer jährlichen Prämie von minimal 8,5% bis zu 13,5%. Für 2011 ist eine Prämienförderung von 8,5% veranschlagt. Konkret bedeutet das maximal 196,63 Euro vom Staat für eine jährliche Einzahlung von 2.313,30 Euro. Ein Überschlagsbeispiel an dieser Stelle: Bei einer entsprechenden Laufzeit von 30 Jahren und 2.000 Euro Einzahlung jährlich erhält man vom Staat immerhin 5.400 Euro bei durchschnittlich 9% Förderung.

Man hat die Wahl entweder mit einem Investmentfonds oder einer fondsgebundenen Lebensversicherung anzusparen. Der wesentliche Unterschied liegt hier darin, dass bei der Fondsvariante der optimale Vermögenszuwachs im Vordergrund steht, während bei der Versicherungslösung zusätzlich bestimmte Risiken (z.B. Ablebensschutz) abgesichert werden. Da der Versicherungsschutz im Rahmen der Zukunftsvorsorge Kosten verursacht, ist der Gesamtertrag niedriger als bei Varianten ohne Versicherungsschutz.

Die Eckpunkte der staatlich geförderten Vorsoge sind:

  • Nach Bauspar-Vorbild wird jährlich eine staatliche Prämie gewährt, die zwischen 8,5% und 13,5 % des Einzahlungsbetrages beträgt.
  • Die Zukunftsvorsorge muss als fondsgebundene Lebensversicherung oder als Investmentfonds konzipiert sein, ein Mindestanteil von 40 % ist dabei in Aktien zu veranlagen.
  • Kapitalgarantie! Anbieter von Zukunftsvorsorgeprodukten müssen eine Kapital- und Prämiengarantie geben – unabhängig von der Marktentwicklung. Diese Garantie gilt auch über den Todesfall hinaus und sichert die Begünstigten ab.
  • Die Veranlagungsdauer beträgt mindestens zehn Jahre, viele Anbieter sehen eine längere Mindestbindung vor. Eine vorzeitige Kündigung ist nicht möglich.
  • Steuerfreiheit. Im Gegensatz zu privaten Ersparnissen, zum Beispiel aus Lebensversicherungen, fallen keine Kapitalertrags-, Einkommens-, Erbschafts- oder Versicherungssteuern an. Auch der Bezug der Rente ist einkommensteuerfrei.

 

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Seit 2003 konnten sich sehr viele Produkte dieser Sparte am Markt etablieren. Um einen Vorteil gegenüber der Konkurrenz zu erhalten, bieten einige Versicherer „Zuckerl“ wie etwa die Prämienfortzahlung bei längerer Arbeitsunfähigkeit oder Krankheit an. Die Höhe der privaten Vorsoge ist selbstverständlich nach oben offen, gedeckelt ist nur der jährlich maximal vom Staat geförderte Betrag. Einige Gesellschaften bieten Sparpläne bereits ab zehn Euro monatlich zum Einstieg an! Natürlich sollten Sie die Prämie Ihren Anforderungen anpassen! Sie können dazu noch Zuzahlungen tätigen um die maximale Förderung Jahr für Jahr ausschöpfen zu können. Am Ende der Veranlagungsdauer hat man drei Möglichkeiten das angesparte Kapital zu verwenden. Der Betrag kann einkommensteuerfrei – frühestens ab dem vollendeten 40. Lebensjahr - als monatliches Zusatzeinkommen ausgezahlt werden, er kann steuerfrei neu veranlagt werden, oder als Einmalauszahlung ausbezahlt werden. Achtung! In diesem Fall muss jedoch eine Nachversteuerung der Erträge und die Rückzahlung der halben Prämie erfolgen.

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