AK Test: Rechtsschutz Versicherung und Vertrags-Rechtsschutz Versicherung

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Die AK hat einen Test im Bereich Privatrechtsschutz durchgeführt und festgestellt, dass die VersicherungsnehmerInnen oft nicht wissen, welche Kosten genau ihre Rechtsschutzversicherung abdeckt, beziehungsweise welche vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.

Das heißt, sie gehen in vielen Fällen von einer Kostenübernahme der Versicherung aus, wenn sie tatsächlich aber keine zu erwarten haben.  Zum Beispiel sind bei der Mehrzahl der im AK Test analysierten Versicherer, Fälle im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten aus Finanzveranlagungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Um Enttäuschungen und böse Überraschungen im Ernstfall zu verhindern, fordert die AK bessere Informationen für KonsumentInnen vor einem Vertragsabschluss. Zur Erleichterung für die KosnumentInnen, sich selbst zu informieren, hat die AK die Ergebnisse des Tests zusammengefasst und online gestellt.  In einem ausführlichen PDF finden sich neben den wichtigsten Ergebnissen der Studie auch grundlegende Informationen zum Rechtsschutz allgemein und den verschiedenen Rechtsschutz-Bausteinen.
Der Schwerpunkt liegt dabei auf den besonderen Bestimmungen des Vertragsrechtsschutzes. Am Ende des Dokuments gibt die AK Empfehlungen für die VersicherungsnehmerInnen, was sie vor Abschluss eines Versicherungsvertrages beachten sollten, wie sie sich im Schadenfall am besten verhalten und worauf bei Vertragsveränderungen bestehender Verträge geachtet werden muss.
Die Informationen stehen hier als PDF zur Verfügung oder sind auch auf der Seite der Arbeiterkammer arbeiterkammer.at abrufbar.

 
VERTRAGS-RECHTSSCHUTZVERSICHERUNGEN
 
Die wichtigsten Ergebnisse 
  • Vertrags-Rechtschutzversicherungen sind dazu da, dass Rechtsansprüche des Versicherungsnehmers im Streit aus einem Vertrag mit einem Unternehmen durchgesetzt werden können. Zum Beispiel: Herr K. klagt die B-Bank auf Schadenersatz. Die Rechtsschutzversicherung kann zum Beispiel die Kosten für Rechtsanwalt, Gerichtskosten sowie für Sachverständige übernehmen. 
  • Vertrags-Rechtsschutz ist allerdings als Einzelbaustein nicht abschließbar. Entweder es müssen bestimmte vorgegebene Modelle bzw zumindest drei verschiedene Rechtsschutz-Bausteine abgeschlossen werden. 
  • Aus der Analyse von 17 Verträgen geht hervor:
    • Es gibt erhebliche Unterschiede bei Deckungen und Ausschlüssen. 
    • Sieben von siebzehn analysierten Versicherunsgverträgen schließen Streitigkeiten aus Finanzveranlagungen und Versicherungsverträgen aus. 
    • Streitigkeiten aus Finanzveranlagungen (besonders Finanzveranlagungen gem. § 48a Z3 Börsegesetz) sind in den letzten Jahren vermehrt aus der Deckung herausgenommen worden. In älteren Verträgen sind sie öfters inkludiert.  
  • Gute Beratung ist wichtig. Vor Abschluss eines Neuvertrages sollten Kunden überlegen, welche Bereiche und Risiken gedeckt sein sollen. Bei bestehenden Verträgen, Achtung Falle: Bei Konvertierungsangeboten (Vertragsänderungen, -anpassungen, Verlängerungen) „ködern“ Versicherer die Kunden mit höheren Versicherungssummen – aber teilweise mit zusätzlichen Ausschlüssen oder sonstige Leistungseinschränkungen. 
  • AK-Forderung an Gesetzgeber: Kunden sollten vor Vertragsabschluss verpflichtend ein Produkt-Informationsblatt ausgehändigt bekommen. Darin sind (auf 1 bis 2 Seiten) alle wichtigen Produkt- und Vertragsmerkmale aufgelistet. 

 

 

Konzeption 
Kollmann Michaela, Prantner Christian 
 
Durchführung 
Silvia Doppler, Walter Hager 

Haftungshinweis

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Achtung: Die oben dargestellten Informationen können mögliche Leistungen sowie Werbebotschaften einer Versicherung darstellen und sich von den Produkten im Versicherungsrechner unterscheiden. Details zu dem genauen Versicherungsschutz sind direkt im Versicherungsrechner, im konkreten Angebot und den dabei angehängten Versicherungsbedingungen ersichtlich. Irrtum und Änderungen vorbehalten. Haftung für die oben dargestellten Informationen wird hiermit ausgeschlossen. Vertragsgrundlage ist der jeweilige (online) Antrag, die im Versicherungsrechner vereinbarten Versicherungsbedingungen samt dem gewählten Tarif und die dazugehörige Versicherungsurkunde.