Das Alkohollimit für Radfahrer liegt bei 0,8 Promille. Das sind 0,4 mg Alkohol je Liter Atemluft. Wer das Limit übertritt, muss mit folgenden Strafen rechnen:

Ab 0,8 Promille (= 0,4 mg/l Atemluft)        : 800 bis 3.700 Euro

Ab 1,2 Promille (= 0,6 mg/l Atemluft)        : 1.200 bis 4.400 Euro

Ab 1,6 Promille (= 0,8 mg/l Atemluft)        : 1.600 bis 5.900 Euro

Wenn ein Alkotest verweigert wird kann die Höhe der Strafe zwischen 1.600 und 5.900 Euro betragen.

 

Wird der Fahrradfahrer in einem Drogen beeinträchtigen Zustand erwischt, beträgt die Strafe zwischen 800 und 3.700 Euro.

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