Seit 2013 gibt es anstatt von zwei Motorradklassen, ein dreistufiges Modell. Dieses ist je nach Alter gestaffelt:

  • Klasse A1
    • Neue Stufe
    • Motorräder mit max. 125 ccm Hubraum und maximal 11 kW (=15 PS)
    • Mindestalter: 16 Jahre
    • Die Ausbildung für den Motorradschein zur Klasse A1 verfügt zusätzlich über Inhalte zur Erlangung einer Risikokompetenz
  • Klasse A2
    • Statt der „Vorstufe A“ (AV)
    • Besitzer einer Lenkberechtigung AV dürfen seit 19. Jänner 2013 auch die etwas stärkeren Modelle der neuen Klasse A2 lenken, ohne ihren Führerschein eintauschen zu müssen.
    • Motorräder mit max. 35 kW (=48 PS) und max. 0,2 kW Leistung je kg Eigengewicht
    • Mindestalter: 18 Jahre
  • Klasse A
    • Motorräder ohne Leistungsbeschränkung
    • Mindestalter: 20 Jahre bei Stufenzugang, 24 Jahre bei Direkteinstieg

 

Um von einer Klasse in die nächste zu kommen, also von A1 nach A2 und von A2 nach A müssen die Fahrer

  • Mindestens 2 Jahre einen Motorradschein besitzen
  • Eine Mehrphasenbildung abgeschlossen haben
  • Sieben Stunden Praxistraining oder eine Praxisprüfung abgelegt haben

 

Wer von A1 zu A aufsteigen möchte, braucht bereits seit 4 Jahren einen Führerschein der Klasse A1, die absolvierte Mehrphasenbildung und eine bestandene Fahrprüfung. Das Mindestalter liegt dann bei 24 Jahren.

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