Seit 2013 gibt es anstatt von zwei Motorradklassen, ein dreistufiges Modell. Dieses ist je nach Alter gestaffelt:
- Klasse A1
- Neue Stufe
- Motorräder mit max. 125 ccm Hubraum und maximal 11 kW (=15 PS)
- Mindestalter: 16 Jahre
- Die Ausbildung für den Motorradschein zur Klasse A1 verfügt zusätzlich über Inhalte zur Erlangung einer Risikokompetenz
- Klasse A2
- Statt der „Vorstufe A“ (AV)
- Besitzer einer Lenkberechtigung AV dürfen seit 19. Jänner 2013 auch die etwas stärkeren Modelle der neuen Klasse A2 lenken, ohne ihren Führerschein eintauschen zu müssen.
- Motorräder mit max. 35 kW (=48 PS) und max. 0,2 kW Leistung je kg Eigengewicht
- Mindestalter: 18 Jahre
- Klasse A
- Motorräder ohne Leistungsbeschränkung
- Mindestalter: 20 Jahre bei Stufenzugang, 24 Jahre bei Direkteinstieg
Um von einer Klasse in die nächste zu kommen, also von A1 nach A2 und von A2 nach A müssen die Fahrer
- Mindestens 2 Jahre einen Motorradschein besitzen
- Eine Mehrphasenbildung abgeschlossen haben
- Sieben Stunden Praxistraining oder eine Praxisprüfung abgelegt haben
Wer von A1 zu A aufsteigen möchte, braucht bereits seit 4 Jahren einen Führerschein der Klasse A1, die absolvierte Mehrphasenbildung und eine bestandene Fahrprüfung. Das Mindestalter liegt dann bei 24 Jahren.