Zahlt meine Versicherung, wenn ich einem Freund beim Umzug helfe und dabei etwas Wertvolles fallenlasse?

Grundsätzlich schon, wenn laut Vertrag auch Gefälligkeitsschäden versichert sind. Wenn Sie freiwillig und unentgeltlich Ihre Hilfe anbieten, handelt es sich um eine Gefälligkeit. Dabei sind Sie als Helfer in der Regel nicht haftbar. Sofern Gefälligkeitsschäden vertraglich gedeckt sind, kommen die meisten Versicherungen auf Wunsch trotzdem dafür auf.

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