Eine Lenkerauskunft, auch Lenkererhebung genannt, kommt dann zum Einsatz, wenn der Lenker nicht angehalten werden kann oder bei Erkennen des Deliktes nicht beim Fahrzeug anwesend ist. Der Behörde oder Polizei ist nur das Fahrzeugkennzeichen bekannt. Somit wird der Besitzer des Fahrzeuges ermittelt. Bestraft soll jedoch der Lenker werden und der Zulassungsbesitzer wird darum gebeten, Auskunft zu geben, welcher Lenker zu dem bestimmten Zeitraum mit dem Fahrzeug unterwegs war bzw. es abgestellt hat. Aus diesem Grund ist es für den Zulassungsbesitzer immer notwendig zu wissen, wer, wann mit seinem Auto unterwegs gewesen ist. Am besten ist es wenn sich der Besitzer Aufzeichnungen darüber macht, um keine Zweifel bei seinen Aussagen zu haben.

 

Die Lenkerauskunft kann gefahrlos gegeben werden und ist kein Schuldeingeständnis. Über Verschulden oder Nicht Verschulden entscheidet schlussendlich das Verwaltungsstrafverfahren.

 

Wenn die Lenkerauskunft nicht beantwortet wird, wird auch der Fahrzeugbesitzer bestraft, die Strafobergrenze liegt hier bei 5.000 Euro.

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