Wer mit dem Auto ins Ausland reist, sollte sich im Vorhinein über die dort vorherrschenden Bestimmungen und Regeln im Straßenverkehr erkundigen, um sich viel Ärger zu sparen.

 

Beispiele:

  • In Italien wird in vielen Fällen das Auto von alkoholisierten Lenkern mit über 1,5 Promille beschlagnahmt, enteignet und zwangsversteigert. Außerdem kosten Verstöße wie höhere Geschwindigkeit oder Drängeln in der Zeit von 22 und 7 Uhr um ein Drittel mehr als währen des Tages. Beim Telefonieren ohne Freisprechanlage wird eine Strafe von mindestens 150 Euro fällig.
  • In Spanien zahlen Falschparker bis zu 200 Euro und bei schweren Vergehen, wie dem Übertreten der zulässigen Geschwindigkeit um 50 km/h, werden Strafen von mindestens 600 Euro einkassiert.
  • In Griechenland sind die Strafen verhältnismäßig sehr hoch und die Bezahlungsfrist sehr gering. Ein Überholverstoß kostet bei Sofortzahlung 350 Euro. Wer die 10 tägige Zahlfrist versäumt muss bereits das Doppelte bezahlen. Wer nicht angegurtet ist, muss mit einer Strafe von mindestens 350 Euro Strafe rechnen.
  • Alkohol am Steuer kann in Dänemark oftmals den Monatsverdienst kosten und wird in Norwegen sogar teilweise mit Gefägnis bestraft. Wer in Norwegen ein Überholverbot verstößt oder bei Rot über die Kreuzung fährt, muss bis zu 670 Euro zahlen. Das ist europaweit die höchste Strafen. In Skandinavien herrschen prinzipiell sehr hohe Strafen für Verkehrsdelikte, diese sind jedoch oft abhängig vom jeweiligen Gehalt. Wer mehr verdient, darf auch mehr Strafe bezahlen.
  • In der Niederlande kostet ein Parkdelikt mindestens 85 Euro.
  • In der Schweiz dürfen Navigationsgeräte nicht mit einer Radarwarnfunktion ausgestattet sein. Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 50 km/h werden außerdem mit mindestens 690 Euro bestraft.

 

Auch Strafzettel aus dem Ausland können nicht ignoriert werden. Nicht bezahlte Ausslandsstrafen können auch von den österreichischen Behörden zwangsweise eingetrieben werden.

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