Wenn in Tirol ein Hund einen Mensch oder ein Tier verletzt so wird der Halter mit schriftlichem Bescheid aufgefordert den Hund zur Beurteilung einem Amtsarzt vorzuführen. Dieser ist verpflichtet jene als auffällig beurteilten Hunde der Behörde bekannt zu geben. Die Behörde kann es nicht zuverlässigen Personen untersagen, einen Hund zu halten.

Für vom Amtsarzt als auffällig beurteilte Hunde gilt die Maulkorb- und Leinenpflicht .

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