VAV Motorradversicherung

Die VAV Motorradversicherung bietet Ihnen Schutz für Ihr Zweirad und ist als Haftpflicht-, Teil- oder Vollkaskoversicherung möglich. 

VAV Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung und deckt Schadensersatzansprüche, die einem Dritten durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr entstehen.

  • Hinterlegungsverzicht: 50 % Prämiennachlass und keine 350 Euro Selbstbehalt für Versicherungsnehmer ausgenommen im Zeitraum von 1.11. bis 1.03.
  • besondes günstige Prämien für Genussfahrer ab 30 Jahren
  • zusätzlich 300 Euro Selbstbehalt für Lenker die nicht Versicherungsnehmer und unter 23 Jahren alt sind
     

VAV Kaskoversicherung

Die Kaskoversicherung versichert Schäden am eigenen Zweirad. Es besteht die Möglichkeit eine Voll- oder Teilkaskoversicherung abzuschließen.

Teilkaskoversicherung:

Das Zweirad ist versichert gegen gegen Diebstahl, Glasburch, Naturereignisse und Brandschäden.

  • mit oder ohne Hinterlegungsverzicht möglich 
  • zusätzlich 300 Euro Selbstbehalt für Lenker die nicht Versicherungsnehmer und unter 23 Jahren alt sind
  • Selbstbehalt 5% mind. 400 Euro
  • Blitzschlag, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck, Dachlawinen, Hagel, Hochwasser, Überschwemmungen, Sturm mit Selbstbehalt
  • Brand, Explosion, Schmorschäden an Kabeln mit Selbstbehalt
  • Diebstahl, Raub, unbefugter Gebrauch mit Selbstbehalt
  • Berührung des Fahrzeuges mit Wild- und Haustieren mit Selbstbehalt
     

Vollkaskoversicherung:

Optimaler Schutz für Ihr Motorrad. Besonders empfehlenswert für neuere und hochwertige Krafträder. Mitversicherung des selbstverschuldeten Unfalls, Parkschaden, Vandalismus, Tierschaden und Dachlawinen sowie alle Deckungen der Teilkaskoversicherung.

  • mit oder ohne Hinterlegungsverzicht möglich 
  • zusätzlich 300 Euro Selbstbehalt für Lenker die nicht Versicherungsnehmer und unter 23 Jahren alt sind
  • Selbstbehalt  5% mind.400 Euro
  • Unfall mit Selbstbehalt
  • Vandalismus mit Selbstbehalt
  • Parkschaden mit Selbstbehalt
  • Blitzschlag, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck, Dachlawinen, Hagel, Hochwasser, Überschwemmungen, Sturm mit Selbstbehalt
  • Brand, Explosion, Schmorschäden an Kabeln mit Selbstbehalt
  • Diebstahl, Raub, unbefugter Gebrauch mit Selbstbehalt
  • Berührung des Fahrzeuges mit Wild- und Haustieren mit Selbstbehalt