Beitragsdatum: 25.05.2011 - 15:00
Die im August vergangenen Jahres verabschiedete Gesetzesnovelle zur verpflichtenden Berufshaftpflicht für alle niedergelassenen Ärzte ist nun gar nicht mehr so neu und schön langsam wird die Zeit für den Umstieg auf eine angemessene Ärzteversicherung knapp. Bis August 2011 haben Ärzte und Ärztinnen noch Zeit, wer bis dahin keine Ärztehaftpflicht abgeschlossen hat, wird von der Ärzteliste gestrichen. Bei der Neugründung einer Ärztepraxis muss sofort eine entsprechende Versicherung abgeschlossen werden. Auf www.versichern24.at können Sie die unterschiedlichen Angebote vergleichen und gleich online die für Sie passende Ärztehaftpflicht-Versicherung abschließen.
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