Beitragsdatum: 19.01.2015 - 09:21
Prinzipiell haben Haus- und Grundstückseigentümer in der Regel für die Gehsteige, Gehwege und Stiegen zum und um das Haus eine Räum- und Streupflicht, um zu verhindern, dass ein Fußgänger wegen Schnee- oder Eisglätte stürzt.
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