Freizeitunfallversicherung

Da Freizeitunfälle nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt werden, besteht die Möglichkeit einer privaten Unfallversicherung, die sich auf den Freizeitbereich beschränkt. Da die staatliche Unfallversicherung aber auch für Berufsunfälle oft keinen ausreichenden Versicherungsschutz bietet, ist es ratsam, eine umfassende private Unfallversicherung mit 24 Stundendeckung abzuschließen.