Beitragsdatum: 08.10.2012 - 00:00
Bereits im März 2011 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden, dass geschlechtsspezifische Tarife diskriminierend sind. Ab dem 21. Dezember 2012 müssen deshalb alle Versicherungen Tarife beispielsweise in der Lebens- und Krankenversicherung ohne einen Prämienunterschied zwischen Frau und Mann anbieten – sogenannte Unisex-Tarife. Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass dies nur wenigen Österreichern derzeit bekannt ist.
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