Verspätungsschutz
Der Verspätungsschutz schützt den Versicehrten, wenn sich die Anreise zum Bahnhof/Flughafen/Hafen aus einem der nachstehenden Gründe nachweislich verzögert und dadurch die gebuchte
reguläre Abfahrt/der gebuchte reguläre Abflug unverschuldet versäumt wird:
- Unfall oder Verkehrsunfall der versicherten Person;
- technisches Gebrechen des benützten Verkehrsmittels;
- Flugverspätung.