AK fordert Informationspflicht für Anlageprodukte

Wien (OTS) – Die Finanzkrise war besonders auch für Konsumenten zu spüren. Hauptgrund ist der häufige Informationsmangel über die verschiedenen Produkte auf den Finanzmärkten. Für sogenannte verpackte Anlageprodukte wie Anleihen, deren Wertentwicklung von Indizes abhängt, soll es in Zukunft EU-weit verpflichtende Informationen geben. Und zwar bevor ein 

Vertrag abgeschlossen wird. "Das ist gut, aber zu wenig", sagt Gabriele Zgubic, Leiterin der AK Konsumentenpolitik. "Für alle Spar-, Versicherungs- und Veranlagungsprodukte muss es standardisierte Infoblätter, also einen Beipackzettel, geben." Wichig ist, dass die Produktinformationen klar und verständlich sind. "Das hilft nicht nur dem Kleinanleger, sondern auch dem Berater, der damit einen roten Faden in der Hand hat", so Zgubic.

 

Auch nach der Finanzkrise zeigt sich: Viele Veranlagungs-, Spar- und Vorsorgeprodukte sind noch  immer zu kompliziert, teils undurchschaubar, wenig informativ und es fehlen die Kostenangaben. Aber: Sie werden als einfach, gut verzinst und sicher beworben. Die AK begrüßt daher die Packaged Retail Investment Products-Initiative der EU, wonach es Informationsblätter für sogenannte verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger geben soll. Das gilt vor allem für fondsgebundene  Lebensversicherungen und indexabhängige Wertpapiere. "Standardisierte Produktinformationsblätter, also eine Art Beipackzettel für Finanzprodukte muss es aber für alle Anlage-, Lebensversicherungs- und Sparprodukte geben", sagt Zgubic. Es sei nicht zielführend, die Produktinformationsblätter nur auf die Gruppe der "verpackten" Anlageprodukte zu beschränken und andere "unverpackte" Produkte von der Informationspflicht auszuschließen. Das würde nämlich zu einem Ungleichgewicht bei den Informationen führen. Denn es sei ist festzustellen, dass die Komplexität bei vielen Anlageprodukten in  den letzten Jahren enorm gestiegen sei – selbst bei den sogenannten einfachen Sparprodukten, so Zgubic.

Die standardisierten Produktinfos müssen die Produktbezeichnung, Beschreibung der Risiken, Ertrag, Laufzeit, Beendigung des Vertrages und alle Kosten enthalten. Der Produktgeber soll die Infos  kompakt auf einer Seite zusammenfassen", sagt Zgubic. Einige Banken verwenden solche Infoblätter schon freiwillig. Die AK verlangt, dass die Infoblätter für alle Veranlagungsprodukte – auch Lebensversicherungen – bald Realität werden. In Deutschland sind Produktinfoblätter für Versicherungen bereits gesetzlich vorgeschrieben. Außerdem soll die Finanzmarktaufsicht kontrollieren, ob die Finanzdienstleister, Versicherungen und Banken die Produktinfoblätter dann auch tatsächlich verwenden.

Die AK verlangt überdies klare einfache Finanzprodukte. Sie müssen sicher und für den Konsumenten durchschaubar sein. Auch viele Bankberater wünschen sich einfache Produkte. "In den letzten Jahren wurden zunehmend Produkte so gestaltet, dass sie für den Anleger nicht verständlich sind, etwa unkonkrete Angaben über Produktmerkmale, Risiken, Kosten, Garantiegeber", weiß Zgubic. Es darf auch keine "Produkthüllen" geben, in die zwei verschiedene Produkte verpackt sind.