AK: Tücken beim Kündigen von Versicherungsverträgen (1)

Wien (OTS) – Bei der AK Konsumentenberatung bezieht sich mittlerweile jede sechste Anfrage auf Fragen und Probleme bei der Kündigung von Versicherungen. Ein großer Teil der Versicherungsverträge wird vorzeitig beendet. Wenn man eine Versicherungskündigung jedoch falsch angeht, kann das sehr teuer kommen und für Konsumenten gibt es einiges zu beachten, so Christian Prantner, AK  Konsumentenschützer. Die AK fordert deshalb eindeutige Informationen für die Versicherungsnehmer und einheitliche Kündigungsrechte der Versicherungsanbieter. Konsumenten können sich jetzt in der neuen AK Publikation "Versicherung kündigen" wertvolle Tipps und Informationen sowie Musterbriefe zum richtigen Kündigen einer Versicherung holen und so viel Geld sparen.

Von rund 2.100 Versicherungsbeschwerden in der AK Beratung geht´s bei 15 Prozent um die Kündigung von Verträgen. "In vielen Fällen geht eine Kündigung schief", weiß Prantner aus den  Beratungen. So zeigt etwa eine gesonderte Auswertung der Anfragen in der AK Beratung zu Unfallversicherungen: Bei 40 schriftlichen Kundenbeschwerden und Fragen zur Unfallversicherung betrifft ein Viertel die "Kündigung". Ein Teil der Kunden will sich nur über Kündigungsmodalitäten informieren, aber ein Teil der Anfragen sind Beschwerden, zum Beispiel über zurückgewiesene Kündigungen.

Prantner schlussfolgert, "in unserer Beratung geht es bei der Versicherungskündigung meist um die Rückforderung von gewährten Dauerrabatten bei Sachversicherungsverträgen, insbesondere bei Haushalts- oder Rechtsschutzversicherungen, aber auch Unfallversicherungen. Hier kann es um einige 100 Euro gehen. Oft werden die Kündigungen auch zurückgewiesen, weil die Kündigungsfrist laut Vertrag – zumeist ein oder drei Monate – nicht eingehalten wurde. In manchen Fällen geht es nur  um ein paar Tage, zum Beispiel bei einer nicht fristgerechten Kündigung beim Wohnungswechsel. Entscheidend ist, dass ein Kündigungsschreiben fristgerecht beim Versicherer einlangt – und nicht  das Datum des Poststempels."

Die AK verlangt daher:

  • Bessere qualitative vorvertragliche Informationen – auch zu den Kündigungs- oder Beendigungsmöglichkeiten eines Versicherungsvertrages: Es soll ein Produktinformationsblatt verpflichtend  ausgehändigt werden. In Deutschland gibt es das schon. Darin sollen alle Eckpunkte des Vertrages aufgelistet sein, auch die Laufzeit und die Möglichkeiten zur Beendigung (Kündigung) des Vertrages.
  • Klarheit zur Kündigung bei Zukunftsvorsorge: Die jährliche Kündigungsmöglichkeit soll auch für die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge gelten – bei den Lebensversicherungen gibt es das bereits. Das soll im Versicherungsvertragsgesetz klargestellt werden.
  • Allgemeines Rücktrittsrecht nach Abschluss: Ein allgemeines Rücktrittsrecht nach Vertragsabschluss soll für alle Versicherungsverträge eingeführt werden. Das soll an keine Bedingungen geknüpft sein und unabhängig von der Art des Abschlusses gelten.