AK: Versicherungskündigung – worauf Sie achten sollten! (2)

Wien (OTS) -AK Konsumentenschützer Christian Prantner rät, eine Versicherung nicht vorschnell zu kündigen. Denn eine vorzeitige Vertragskündigung kann sehr teuer werden. Das wird oft im Moment nicht richtig bedacht. Zum Beispiel entstehen in einigen Fällen Rückforderungen von gewährten Dauerrabatten bei langen Bindungszeiten. 

AK Tipps für Versicherungsnehmer:

  • Wählen Sie die Laufzeit des Vertrages bewusst aus. Bei zu lange gewählten Laufzeiten kann es sein, dass Verträge gekündigt werden müssen aufgrund geänderter Lebensumstände (zum Beispiel Familienplanung, Scheidung oder Arbeitslosigkeit). Das betrifft vor allem  Lebensversicherungsverträge, die immer häufiger mit langen Laufzeiten (40 Jahre und mehr!) angeboten werden.
  • Die Grundlaufzeit der meisten Versicherungsverträge beträgt drei Jahre. Ausnahmen sind insbesondere die Kfz-Haftpflichtversicherung (ein Jahr) und in der Praxis die Lebensversicherung (mit Kapitalbildung) mit meist Laufzeiten von mehr als zehn Jahre. Die Kündigung von kapitalbildenden Lebensversicherungen ist fast immer ein Verlustgeschäft. Der Rückkaufswert ist häufig geringer als  die Summe an einbezahlten Prämien.
  • Nehmen Sie Aussagen von Versicherungsberatern kritisch unter die Lupe. Das stimmt nicht: Ihr Versicherungsberater will Ihnen weismachen, die Kündigung einer Lebensversicherung sei "kein Verlust".
  • Länger als drei Jahre laufende Verträge haben häufig einen Dauerrabatt für Ihre freiwillige längere Bindung. Bei vorzeitiger Auflösung des Vertrages ist der Dauerrabatt zurückzuzahlen. Achtung: Nicht jede Dauerrabatt-Klausel ist laut Obersten Gerichtshof rechtskonform. Prüfen Sie daher die Klausel vor  Vertragsabschluss.
  • Ihre Kündigungsrechte können Sie im Vertrag nachlesen. Die Kündigungsfristen betragen – je nach  Vertragstypus und Kündigungsgrund – ein oder drei Monate.
  • Kündigen Sie schriftlich. Für eine wirksame Kündigung ist das Einlangen eines Schreibens beim  Versicherer maßgeblich.
  • Eine Kündigung ist nicht gleich ein Rücktritt. Beim Rücktritt treten Sie vom Vertragsabschluss zurück  (weil etwa Formvorschriften des Vertrags nicht eingehalten werden). Bei der Kündigung lösen Sie einen bestehenden Vertrag auf – entweder ordentlich (zum Beispiel jährlich zur Hauptfälligkeit) oder  aus einem besonderen (außerordentlichen) Grund (wie Kündigung im Schadensfall).