ARBÖ begrüßt gesetzliche Helmpflicht für Radfahrer
Wien (OTS) – "Gut, dass die neue Rad-Helmpflicht für Kinder noch rechtzeitig vor den Sommerferien kommt am 1. Juni 2011. Wichtig für die Verkehrssicherheit ist aber auch, dass die gegenseitige Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer im Gesetz festgeschrieben und damit bekräftigt wurde. Wir freuen uns über die Erleichterungen für Radler und eine gewisse Lichtung des Schilderwaldes", begrüßt der ARBÖ das gestern vom Nationalrat beschlossene StVO-Paket.
Radhelm-Pflicht
"Es gibt eindeutig einen Trend zum Helmtragen beim Radeln. Die gesetzliche Helmpflicht für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr wird diese Entwicklung nun rasant beschleunigen", ist Mag. Gerald Kumnig, Leiter der ARBÖ-Rechtsabteilung überzeugt. Die wichtigsten Bedenken des ARBÖ gegen eine Helmpflicht wurden ausgeräumt. Das Gesetz schließt nun ausdrücklich eine Mitschuld von Aufsichtspersonen im Falle eines Unfalls aus. "Damit ist nun gewährleistet, dass Familien bei einem Unfall eines nicht-behelmten Kindes nicht auch noch finanzielle Nachteile in Kauf nehmen müssen und Versicherungen trotz Vernachlässigung der Aufsichtspflicht Schadenersatz bzw. Zahlungen leisten müssen", so Mag. Kumnig.
Aus den Erfahrungen der ARBÖ-Radinstruktoren steht fest, dass der pädagogische Lerneffekt gerade bei Kindern besonders wirksam ist und die einmal erlernten Verhaltensmuster auch später beibehalten werden. Der ARBÖ setzt darauf, dass das gesetzliche Helmtragen der Kinder dazu führt, dass auch mehr Erwachsene den Helm aufsetzen. Die Erziehung der Eltern durch die Kinder hat schon bei der Müll-Trennung funktioniert, erinnert der ARBÖ.
Mehr Sicherheit durch gegenseitige Rücksichtnahme
Die nun gesetzlich fixierte Verpflichtung zu gegenseitiger Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer ist als programmatische Aufforderung zu verstehen, die angesichts der täglich erlebten Alltagspraxis umso notwendiger wurde. Mag. Kumnig: "Jeder einzelne darf sich nicht mehr auf sein Recht versteifen, sondern muss ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr walten lassen."
Erleichterungen für Radler
Vorgezogene Haltelinie für alle Zweiradfahrer: Motorräder, Mopeds und Radler. Damit dürfen die Zweiradfahrer vor den Autos losstarten, wenn die Ampeln auf Grün schalten. "Diese Regelung trägt zu mehr Verkehrssicherheit bei. Sie ist dazu geeignet, das Aggressionspotenzial zwischen Zwei- und Vierradfahrern zu entschärfen". Wichtig ist diese Regelung für LKW-Fahrer, die neben ihnen fahrende Radler oft einfach übersehen.
Beim Überqueren einer ungeregelten Kreuzung dürfen die Radler nun schneller sein als nur mit den bisher gestatteten zehn km/h. Nur bei der Annäherung an die Kreuzung dürfen sie mit höchstens zehn km/h unterwegs sein. "Sich als Radler vor der Kreuzung einzubremsen bringt mehr Sicherheit für alle. Sowohl Fußgänger, Autofahrer als auch Radler haben damit mehr Zeit, sich auf das Überqueren einzustellen", ist Kumnig überzeugt.
Lichtung des Schilderwaldes
Halte- und Parkverbote können künftig durch gelbe Linien am Boden angezeigt werden, so wie das in vielen Staaten schon möglich ist. Dafür kann man sich entsprechende Verkehrsschilder ersparen. Diese Halte- und Parkverbote gelten nicht, wenn die Bodenmarkierungen durch Schnee oder Gatsch nicht mehr sichtbar sind.
Neues Verkehrszeichen "Radfahrüberfahrt", für jene Fälle, wo sich ein Schutzweg direkt neben einer Radfahrerüberfahrt befindet. Damit lichtet sich der Schilderwald, jetzt kann endlich nur mehr ein einziges Verkehrszeichen aufgestellt werden, statt wie bisher zwei Verkehrszeichen.
