Ärztehaftpflicht wird in Österreich bald zur Pflichtversicherung

Wien (OTS) – Die ärzteservice Dienstleistung GmbH ist nun innerhalb von vier Jahren zum Marktführer  im Bereich der Berufshaftpflicht Versicherung für Ärzte. Österreichs größtes Assekurateur Unternehmen betreut derzeit über 6.000 Ärzte und übertrifft damit die Konkurrenz in diesem Versicherungssegment bei Weitem. Die Erfolgsstory hat natürlich auch ihre Gründe: "Wir punkten mit Rahmenverträgen, einem besonderen Preis-Leistungsverhältnis, einer am Versicherungsmarkt beispiellosen Transparenz und einzigartigem, weil größtmöglichen Verzicht auf Zugangs- und Abgangsschranken ", meint Ulmer.

Ein "Geheimnis" des Erfolgs ist der Verein ÄrzteService, der gegenüber Versicherern als Repräsentant der Ärztekunden fungiert, völlig unabhängig agiert und eine offensive und äußerst kundenorientierte Informationspolitik betreibt. So wurde mit Rahmenverträgen – die bei der Haftpflichtversicherung über die Zürich Versicherungs-Aktiengesellschaft laufen – eine Grundlage geschaffen, die angehenden, wie auch praktizierenden Ärzten viele Vorteile bringt. Beispielsweise ist ein Allgemeinmediziner bei  ärzteservice durchschnittlich um die Hälfte der Prämie eines Mitbewerbers versichert. "Wir verfolgen eine sehr ärztefreundliche Politik. So kann jeder Arzt jährlich kündigen. Das gibt es bei kaum einer  anderen Haftpflichtversicherung. Dennoch halten uns die Ärzte die Treue, weil wir einfach das beste Produkt am Markt anbieten können", schwärmt Ulmer.

Nunmehr wird das neue Ärztegesetz eine verpflichtende Haftpflichtversicherung für alle selbständig tätigen Ärzte vorsehen. D.h. jeder niedergelassene Arzt muss eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von drei Millionen Euro pro Versicherungsfall (!) vorweisen, ansonsten darf er nicht praktizieren. Damit werden die Ärzteschaft und die Patienteninteressen gleichermaßen geschützt. Ulmer sieht die Bemühungen von ärzteservice belohnt, weil er sich persönlich schon seit Jahren für eine derartige Versicherungspflicht einsetzt. "Wir haben reumütige Ärzte kennengelernt, die leider erst nach einer Klage zu uns kamen und viel Schadenersatz aus dem Privatvermögen zahlen mussten. Anwälte, Notare, Versicherungsmakler und andere Gruppen haben auch eine Versicherungspflicht, sind aber lange nicht so klagsgefährdet wie Ärzte", führt Ulmer weiter aus. Das Gesetz muss noch vom Parlament beschlossen werden – es gibt aber allerorts grundsätzlich nur Zustimmung.

Sobald das Gesetz in Kraft tritt, werden Ärzte ihre Versicherungen nachbessern bzw. andere überhaupt erst eine Haftpflichtversicherung abschließen müssen. Dazu Ulmer: "Wir sind bestens gerüstet, nicht zuletzt deshalb, weil wir im Gesetzwerdungsverfahren vom Bundesministerium für Gesundheit eingebunden wurden – übrigens als einziger Anbieter am Markt. Darauf sind wir durchaus auch stolz!"
 

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