Ärztehaftpflichtversicherung – mehr Sicherheit für Patienten
Wien (OTS) – Mit 19.8.2011 tritt die 14. Ärztegesetznovelle, die eine verpflichtende Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte vorsieht, endgültig in Kraft. Für die Patienten und Patientinnen bedeutet das eine erhöhte Sicherheit.
Österreichs Patienten haben mit morgigem Datum mehr Chancen, bei ärztlichen Fehlleistungen zu Ihrem Recht zu kommen. Mit 19.8. endet nämlich für niedergelassene Ärzte und Gruppenpraxen die Übergangsfrist für den Abschluss einer Haftpflichtversicherung. "Wir gehen davon aus, dass alle Ärzte ihre Hausaufgaben gemacht haben und nunmehr über eine gesetzeskonforme Haftpflichtversicherung verfügen, ansonsten werden sie von der Ärzteliste gestrichen und dürfen nicht mehr praktizieren", meint der Chef des Marktleaders, der ÄrzteService Dienstleistung GmbH, Gerhard Ulmer.
Für die Patienten heißt die neue Ärztehaftpflicht, dass sie bei ärztlichen Fehlleistungen besser abgesichert sind und die Chancen auf Schadenersatz und Schmerzensgeld steigen. Bei rund 30.000 ärztlichen Fehlern pro Jahr – davon immer mehr mit gerichtlichen Folgen – war es längst an der Zeit, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen. Solches war nicht nur von den Patientenanwälten, sondern auch von den Ärzten selbst zu hören, teilt Ulmer mit. "In der Regel sind die Ärzte sehr verantwortungsbewusst. Nun gibt es eine einheitliche Regel mit einer Versicherungssumme von mindestens zwei Millionen Euro. So sollten die meisten Fälle abgedeckt sein. Allerdings empfehlen wir bestimmten Ärztegruppen sehr wohl höhere Versicherungssummen, weil bei schweren Fällen mit Unterhaltszahlungen kann es schon sein, dass die Summe nicht reicht", so Ulmer.
Ein ärztlicher Fehler hat meist strafrechtliche Folgen, weil es sich um den Tatbestand der Körperverletzung handelt. Das ist einerseits den handelnden Ärzten kaum bewusst und auch die Patienten wissen das nicht. Wenn sie sich falsch behandelt fühlen und einen gesundheitlichen Schaden erleiden, reicht eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft. Wenn diese meint, hier liege eine Verfehlung vor, dann wird der Staatsanwalt aktiv und der Patient kann sich als Privatbeteiligter anschließen und so sein eigenes Prozessrisiko minimieren. Dazu Ulmer: "Die Klagen gegen Ärzte nehmen zu. Dies ist aber eher auf ein stärkeres Gerechtigkeitsgefühl und auf eine steigende Kritik gegenüber Obrigkeiten – zu denen Ärzte im gewissen Sinne auch zählen – als auf Profitgier zurückzuführen." Jedenfalls gibt es durch die neue gesetzliche Berufshaftpflicht Versicherung für Ärzte zwei Gewinner: Die Ärzte, die nun im Falle des Falles gut abgesichert sind und die Patienten, deren Chancen auf eine gerechte Entschädigung steigen.
