Damit der Preis des Urlaubs fair bleibt

Treten erhebliche Mängel auf und trifft den Reiseveranstalter oder seine Partner am verpatzen Urlaub ein Verschulden, dann steht dem Urlauber neben der Gewährleistung auch Schadenersatz wegen „entgangener Urlaubsfreude“ zu. 

Gewährleistungsansprüche müssen jedenfalls binnen zwei Jahren ab Rückkehr aus dem Urlaub, Schadenersatzansprüche binnen drei Jahren ab Eintritt des Schadens gerichtlich geltend gemacht werden.

Dokumentieren, dokumentieren, dokumentieren

Dazu empfiehlt es sich, allfällige Mängel bereits direkt am Urlaubsort anzusprechen. Ist eine Verbesserung vor Ort nicht möglich, so gilt es, Beweise zu sichern, die man an den Reiseveranstalter vermitteln kann.

Wichtig sind hier eine schriftliche Bestätigung der Reiseleitung vor Ort, Fotos und Videos sowie Namen und Adressen von Leidensgenossen. Wenn möglich sollte man den Schaden auch konkret beziffern.

Die österreichische Rechtsprechung („Wiener Liste“) dient als unverbindliche Orientierungshilfe bei der Bemessung der Reisepreisminderung.

Flugreisen speziell geregelt

Die Rechte von Fluggästen sind in einer eigenen Fluggastverordnung der EU normiert. Im Falle von Überbuchungen, Flugausfällen und Flugverspätungen kann der Fluggast Ansprüche direkt gegen die Fluglinie betreiben. 

Fluggäste haben je nach Fall Anspruch auf Erstattung des Flugpreises, Betreuungsleistungen (Essen, Trinken, eventuell Hotelunterbringung etc.) sowie Ausgleichszahlungen. 

Rechtsschutzversicherung hilft

Erfahrungsgemäß sind Reiseveranstalter oft nicht bereit, im Falle von Mängeln die Schadenersatzforderungen von Reisenden ohne Weiteres zu erfüllen. Deshalb müssen Konsumenten immer wieder Rechtsanwälte und Gerichte einschalten, um ihre Rechte durchzusetzen.

Der Rechtsweg ist immer mit Risiken verbunden. Nicht jede vernünftige Forderung wird vor Gericht anerkannt. Selbst ein gewonnener Prozess ist keine Gewähr dafür, dass der Reiseveranstalter zahlungsbereit und zahlungsfähig ist. 

Wer die Prozessrisiken nicht tragen will, ist mit einer Rechtsschutzversicherung gut bedient. Die trägt die Kosten für Anwalt und Gericht, wenn eine Klage erfolglos bleibt oder der Gegner nicht zahlungsfähig ist.