Denken Sie an den Gewinnfreibetrag (GFB)
Seit heuer gibt es den Gewinnfreibetrag (GFB). Dieser folgt dem von 2007 bis 2009 gültigen Freibetrag für investierte Gewinne (FBiG) und bringt einige Neuerungen, die wir Ihnen kurz skizzieren:
Seit 01.01.2010 ist der Steuervorteil auf bis zu 13 % (max. EUR 100.000,-) erhöht worden und allen natürlichen Personen aller betrieblichen Einkunfts- und Gewinnermittlungsarten zugänglich (also auch bilanzierenden).
Voraussetzung ist – für den EUR 30.000,- überschreitenden Teil des Gewinns – eine Investition über den entsprechenden Betrag im betreffenden Veranlagungsjahr.
Für Gewinne bis EUR 30.000,- gibt es einen Grundfreibetrag (bis zu EUR 3.900,-), welcher automatisch und somit ohne Investition in Anspruch genommen werden kann (eine freiwillige private Investition ist selbstverständlich möglich).
Für Gewinne über EUR 30.000,- kann ein „investitionsbedingter Gewinnfreibetrag“ geltend gemacht werden. Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag muss durch Anschaffungs- oder Herstellungskosten begünstigter Wirtschaftsgüter gedeckt sein.
Als begünstigte Wirtschaftsgüter gelten auch Wertpapiere nach § 14 EStG.
Sollten Sie also an eine Investition in Wertpapiere nachdenken, so laden wir Sie ein, von unserer Banken unabhängigen Expertise zu profitieren. Gerne bieten wir Ihnen einerseits einen Überblick über die Investitionsmöglichkeiten und Besonderheiten sowie eine günstige und transparente Depotstelle für Ihren finanziellen Vorteil.
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