E-Card: Wer zwei Jobs hat, zahlt doppelt

Wien (OTS/AKNÖ) – Im November wird das Serviceentgelt für die E-Card fällig. Bei ArbeitnehmerInnen, die zwei Jobs ausüben, wird dieses Serviceentgelt zweimal eingehoben. Sie können einen Antrag auf Rückerstattung bei der Gebietskrankenkasse stellen. Auf der Gehaltsabrechnung ist ersichtlich, ob die Gebühr bereits abgezogen wurde.

 

 

AKNÖ: Antrag auf Rückerstattung stellen

Mit der E-Card entfällt die Krankenscheingebühr, dafür muss ein Serviceentgelt von 10 Euro bezahlt werden. Diese 10 Euro werden vom Dienstgeber von jedem Beschäftigten eingehoben. Wer zwei Jobs hat und daher in jedem sozialversichert ist, dem werden die 10 Euro zweimal abgezogen. "Jeder, der doppelt bezahlt, kann einen Antrag auf Rückerstattung der 10 Euro stellen. Eines der Serviceentgelte wird zurückgezahlt. Es ist immer empfehlenswert den Lohnzettel genau anzusehen. Bei der November-Abrechnung kann diese Kontrolle bares Geld wert sein, wenn man dann noch einen Antrag auf Rückerstattung der doppelt bezahlten Gebühr stellt", erklärt AKNÖ-Sozialrechtsexperte Mag. Josef Fraunbaum. Das einbehaltene Service-Entgelt von 10 Euro sollte auf dem Lohnzettel ersichtlich sein. Ein Antrag auf Rückerstattung ist beim Krankenversicherungsträger zu stellen. Das Formular ist auf der Homepage der AKNÖ vorhanden: http://noe.arbeiterkammer.at.