Einschränkungen für Fahranfänger im Ausland
Junge L17-Führerscheininhaber, die noch nicht 18 Jahre alt sind, dürfen seit Mitte des Jahres in keinem Nachbarland Österreichs mehr selbst einen Pkw lenken. Und auch volljährige Fahranfänger müssen in vielen Ländern spezielle Vorschriften einhalten.
Eine seit 1. Juli 2011 in Deutschland geltende Regelung sollte unbedingt von Jugendlichen, die das Nachbarland besuchen wollen, aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, beachtet werden.
Denn mit einer vorgezogenen Lenkberechtigung „L 17“ dürfen sie selbst keinen Pkw in Deutschland fahren. Die Fahrerlaubnis gilt für die jungen L17-Besitzer somit neben Österreich nur noch für Dänemark, Großbritannien und Nordirland.
Für Fahranfänger gilt: Fuß weg vom Gas
Auch Italienbesucher müssen neue Vorschriften beachten. Volljährige Fahranfänger dürfen in den ersten drei Jahren nach dem Erwerb des Führerscheins Klasse B auf Landstraßen nicht schneller als 90 km/h und auf Autobahnen maximal 100 km/h fahren.
Geschwindigkeits-Beschränkungen für Fahranfänger gibt es außerdem in anderen Staaten. In Portugal und Estland liegt die Höchstgeschwindigkeit für Führerscheinneulinge bei 90 km/h und in Frankreich bei 110 km/h auf Autobahnen sowie 80 km/h auf Landstraßen. In Kroatien müssen Fahrer bis zum 24. Lebensjahr 10 km/h langsamer fahren als die sonst geltenden Tempolimits.
Damit Fahranfänger umfassend abgesichert sind, empfiehlt sich ein Beratungsgespräch mit dem Versicherungsfachmann. Wer beispielsweise im In- aber auch im Ausland bei einem Verkehrsunfall die Durchsetzung seiner rechtlichen Interessen wünscht, ohne das Kostenrisiko der Gerichts- und Anwaltskosten tragen zu wollen, sollte über eine Fahrzeug-Rechtsschutzversicherung nachdenken.
