Erweiterter Versicherungsschutz beim ARAG Rechtsschutz

Wien (OTS) – ARAG Österreich bietet mit dem Tarif 07/2010 ab sofort eine Erweiterung im Privatrechtsschutz und im Familienrechtsschutz.

 

Prämienschutz bei Arbeitslosigkeit

Im Privat-Rechtsschutz kann ein neuer Zusatzbaustein "Prämienschutz bei vorübergehender Arbeitslosigkeit" abgeschlossen werden. Der Versicherungsnehmer erhält als Versicherungsleistung im Fall der unverschuldeten Arbeitslosigkeit einen Prämienersatz zu seiner Rechtsschutz-Versicherung für die Dauer von maximal 12 Monaten. Dieser Zusatzbaustein kann im ARAG Familien-, Single- und Alleinerzieher-Rechtsschutz abgeschlossen werden.

Inkasso immer dabei

Für Unternehmenskunden ist das außergerichtliche Inkasso durch die KSV1870 Forderungs-management GmbH jetzt auch in weiteren Produkten enthalten: Neben dem Betriebsrechtsschutz und dem Rechtsschutz für Kleinunternehmer ist dieses Inkasso jetzt auch im Landwirtschafts-, im Fahrzeug-Werkstätten und Händler-, im Tankstellen-, im Fahrschulen-, Ärzte-, Apotheken und im Therapeuten-Rechtsschutz inklusive. Diese attraktive Leistung beinhaltet die außergerichtliche Betreibung unstrittiger Rechnungen ab einer Forderungshöhe von Euro 30,-. Es besteht keine Limitierung bei der Anzahl der an KSV1870 übergebenen Inkassofälle. Der besondere Vorteil für die ARAG Versicherten ist, der Ersatz aller Verzugszinsen bei der Einbringlichmachung der ausständigen Forderung.

Landwirte Unfallrechtsschutz

Neu ist im Tarif 07/2010 der Landwirte Unfall-Rechtsschutz, der für Landwirte bis 10ha ein kostenattraktives Produkt ist. Abgesichert sind vor allem Schadenersatz und strafrechtlich relevante Tatbestände im Privat- und Betriebsbereich inkl. dem gesamten Verkehrsbereich.

Preise unverändert

Die Prämien für ARAG Rechtsschutz-Produkte bleiben mit dem Tarif 07/2010 unverändert und damit in einem sehr attraktiven Preis-/Leistungsverhältnis. Die Standard- Versicherungssumme von 120.000 Euro pro Versicherungsfall ist eine der höchsten am Rechtsschutzmarkt und sie kann gegen geringe Aufzahlungen um die Hälfte erhöht oder verdoppelt werden.