Jetzt bedrohen wieder Unwetter die Autofahrer

Sturm, Wassermassen und Hagel – das Wetter meint es nicht immer gut mit den Autofahrern. Nicht selten sind kaputte Windschutzscheiben durch herabfallende Äste, ausgehängte Heckklappen und Türen oder Blechschäden aller Art die Folge. Für solche Schäden kommt in der Regel die Kaskoversicherung auf.

Mit dem Ende des Sommers beginnt wieder die Saison der Herbststürme. Begleitet werden sie oft von heftigen Regenfällen mit Überschwemmungen und von Hagel. Dabei werden immer wieder zahlreiche Autos beschädigt. Wer für sein Fahrzeug rechtzeitig eine Kaskoversicherung abschließt, braucht sich vor den finanziellen Folgen von Hagelschlag, herabstürzenden Bäumen und so weiter nicht zu fürchten.

Die Kaskoversicherung ersetzt unter anderem Beschädigungen am Fahrzeug durch Hagel, Überschwemmungen und Sturm. Als Sturm gelten Windgeschwindigkeiten ab 60 km/h, das entspricht in etwa acht Windstärken auf der Beaufort-Skala. Neben den Reparaturkosten übernimmt die Assekuranz auch die Kosten des Abschleppens des fahrunfähigen Autos in die nächste Werkstätte. Bei einem Totalschaden wird der Wiederbeschaffungswert (Zeitwert) des Fahrzeugs abzüglich des Restwertes des Fahrzeugwracks ersetzt.

Kaskoversicherung ist nicht gleich Kaskoversicherung

In dem genannten Umfang leisten alle Kaskoversicherungen gleich. Unterschiedlich sind die Selbstbehalte; je nach Vereinbarung wird von der Versicherungsentschädigung eine Selbstbeteiligung abgezogen.

Sofern vereinbart, ist der Bruch der Front-, Seiten- und Heckscheiben – ohne Rücksicht auf die Schadenursache – gedeckt.

Für Sturm-, Überschwemmungs- und Hagelschäden reicht die preiswertere Teilkaskopolizze aus. Die Vollkasko schließt diesen Schutz ebenfalls ein und leistet darüber hinaus zum Beispiel für Schäden durch Kollisionen.

Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist aber, dass Autofahrer ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen und ihr Fahrzeug nicht willkürlich Gefahren aussetzen. 

Wird ein Fahrzeug etwa unter einem sichtbar morschen Baum abgestellt, erhält der Besitzer unter Umständen nichts, da der Schaden vermeidbar gewesen wäre. Er hat dann grob fahrlässig gehandelt. Wer vom Unwetter überrascht wurde oder keine Chance hatte, sein Kfz aus der Gefahrenzone zu entfernen, erhält den Schaden natürlich ersetzt.

Haftpflichtversicherung bezahlt nicht

Fahrzeuglenker, die nur durch eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, bekommen Schäden am eigenen Wagen nicht ersetzt. Doch selbst für diese Autobesitzer gibt es eine – wenn auch geringe – Chance, sich schadlos zu halten.

Eine Möglichkeit wäre, bei Sturmschäden den Haus- oder Grundstücksbesitzer haftbar zu machen, der die Äste seiner Bäume nicht regelmäßig überprüft oder nicht rechtzeitig geschnitten hat. Sind Dachziegel oder Mauerteile auf ein geparktes Auto gefallen, so kann eventuell der Hausbesitzer zur Kasse gebeten werden, weil er das Dach nicht regelmäßig kontrolliert hat.

Für umgestürzte Bäume am Straßenrand haftet der Straßenhalter – in Österreich üblicherweise der Bund, das Bundesland oder die Gemeinde. Auch Baufirmen oder Werbeunternehmen könnten in die Pflicht genommen werden, sofern diese ihre Gerüste bzw. Plakatwände nicht richtig abgesichert haben.

Rechtsschutzversicherung zu empfehlen

Im Falle solcher Klagen muss der Geschädigte allerdings dem Hausbesitzer oder Straßenerhalter eine grobe Fahrlässigkeit nachweisen. Eine solche würde etwa darin bestehen, wenn ein geknickter Baum trotz zeitgerechter Sturmmeldung Stunden nach dem Unwetter noch immer nicht vor der Straße entfernt worden ist.

Bei Betreibern mautpflichtiger Autobahnen sowie Vermieter kostenpflichtiger Parkplätze tritt indessen schon bei leichter Fahrlässigkeit ein Haftungsfall ein.

Will man versuchen, einen entstandenen Schaden auf diese Weise einzuklagen, so ist man gut daran, wenn man rechtzeitig eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, die das Prozessrisiko abdeckt. Informationen und Ratschläge dazu erhält man beim professionellen Versicherungsvermittler.

Umfangreiche Unfall-Dokumentation hilfreich

Unwetterschäden müssen in jedem Fall rasch und vollständig gemeldet werden. Die Erledigung wird erleichtert, wenn die Schäden und die Begleitumstände durch Fotos und Zeugenaussagen dokumentiert sind.