Kursgewinnsteuer / Spekulationssteuer auf Investmentfonds

Es ist nun fix, dass mit Wirkung 1.1.2011 alle neu veranlagten Aktieninvestments der neuen Kursgewinnsteuer unterliegen. Ab wann die Abwicklung beginnt und wie diese genau geregelt ist, ist noch Gegenstand von Verhandlungen.

 

Sie müssen sich aber darauf einstellen, dass alle Investments in Wertpapiere ab dem 1.1.2011 der neuen "Kursgewinnsteuer" ohne „Schonfrist“ – aktuell 1 Jahr – unterliegen. Es wird auch dahingehend eine Änderung geben, dass nicht Sie als Steuerpflichtige/r die Steuer deklarieren müssen, sondern dass die Depotbank dies für Sie erledigt. Das bedeutet, dass niemand auf die Abgabe „vergessen“ kann und die Steuer direkt abgeführt wird.

Sollten Sie nun in absehbarer Zeit Kapital veranlagen oder umschichten wollen, so sollten Sie dies noch heuer tun, denn bestehende Investments bleiben von dieser Regelung unberührt und unterliegen nicht der neuen Besteuerung. Wenn Sie also Ihr Depot verändern, aufstocken oder ein Investment tätigen möchten, kontaktieren Sie uns ehestmöglich.

 

Wenn Sie heuer nicht mehr die Möglichkeit haben, Ihr Erspartes von dieser neuerlichen Steuer zu verschonen, dann wird sich in Folge lediglich die Möglichkeit bieten, bei langfristigem Anlagehorizont den Weg über eine fondsgebundene Versicherung zu wählen. In diesem Fall wird mit der Versicherungssteuer eine Endbesteuerung erreicht, die, wie jetzt schon bei Anleihenfonds, einen Mehrertrag bei einer mindestens 10-jährigen Bindung ermöglicht. Nachteil dabei ist die Illiquidität durch die Bindung – weitere Details zu beschreiben, sind nur in einer persönlichen Analyse und Beratung sinnvoll.