Neue EU-Richtlinie zu Verbraucherrechten: Konsumentenschutz unterliegt ab sofort Gemeinschaftsrecht
Wien (OTS) – Die Verbraucherrechte wurden EU-weit einheitlich geregelt. Das Ergebnis ist zum Teil eine Stärkung der Verbraucherrechte, etwa im Bereich der Haustür- oder Internetgeschäfte, wo ab nun ein erweitertes Rücktrittsrecht von 14 Tagen gilt. Allerdings äußert der AK auch Kritik an den neuen EU-Verbraucherrechten: Die Vollharmonisierung der Verbraucherrechte hat zur Folge, dass einzelne Länder keine strengeren Regeln zum Schutz von Konsumenten mehr festlegen dürfen.
EU-Parlament und EU-Rat haben eine neue EU-Verbraucherrechte-Richtlinie beschlossen. Damit haben sie das zivilrechtliche Verbraucherrecht überarbeitet, vor allem beim Haustürgeschäft und im Fernabsatz, also bei Geschäften per Internet, Telefon oder Fax. Die Richtlinie muss europaweit innerhalb von zwei Jahren umgesetzt werden.
"Es gibt für die Konsumenten positive Neuerungen, aber auch falsche Signale", sagt AK Konsumentenschützerin Jutta Repl. Zu begrüßen ist:
- Verbraucher bekommen bessere Rechte durch eine einheitliche und auf 14 Tage erweiterte Rücktrittsfrist beim Haustürgeschäften und beim Fernabsatz. Wenn der Verbraucher den Vertreter zu sich nach Hause holt, hat der Verbraucher ebenfalls das Rücktrittsrecht.
- Den Kostenfallen im Internet wird ein Riegel vorgeschoben: Der Verbraucher muss ausdrücklich bestätigen, über den Preis informiert worden zu sein. Bei telefonisch abgeschlossenen Fernabsatzverträgen können die Mitgliedsstaaten eine nachträgliche schriftliche Bestätigung durch den Verbraucher vorsehen.
- Wer etwa mit der Kreditkarte zahlt, darf keine pauschalen Zuschläge aufgerechnet bekommen. Er darf nur die Kosten haben, die auch der Händler hat.
- Unternehmer müssen künftig zum Grundtarif und nicht bloß über teure 09x-Mehrwertnummern erreichbar sein.
- Verboten sind künftig Voreinstellungen im Internet über Zusatzleistungen, etwa Versicherungen. Die Bezahlung dafür kann nur verlangt werden, wenn eine ausdrückliche Zustimmung des Verbrauchers vorliegt.
Kritik übt Repl an der Vollharmonisierung: "Dadurch bleibt den Mitgliedsstaaten nicht viel Spielraum für nationale – strengere – Schutzmaßnahmen für die Verbraucher. Und: Die Vollharmonisierung bedingt auch, dass einige bessere nationale Regeln auf der Strecke bleiben werden. So sind etwa beim Haustürgeschäft viele neue Ausnahmen vom Rücktrittsrecht eingeführt worden." Überdies wurde der Anwendungsbereich der Richtlinie erheblich reduziert. Finanzdienstleistungen, Gesundheitsdienstleistungen, soziale Dienstleistungen oder Lotterien bleiben von den europaweiten Schutzstandards überhaupt ausgespart.
