Neue Regelungen bei der Pensionsversicherung

Wien (OTS) – Aliquotierung der erstmaligen Sonderzahlung

Die Neuerungen in der Pensionsversicherung aufgrund des Budgetbegleitgesetzes zeigen im April 2011 erstmal Auswirkungen für die Pensionen, die ab Jänner diesen Jahres neu angefallen sind. Nach dem Gesetz entfällt pro halbem Kalenderjahr eine volle Sonderzahlung des Pensionsbezuges. Wurde in den vergangenen sechs Monaten nicht durchgehend eine Pension bezogen, so sind die 13. und 14. Pension anteilsmäßig auszubezahlen. Das heißt, mit dem Pensionsstichtag 1. Jänner 2011 wird im Monat April zusätzlich zur normalen Pension vier Sechstel des Monatsbetrages als 13. Pensionsbezug fällig. Mit dem Stichtag 1. Februar 2011 werden drei Sechstal fällig, Stichtag 1. März 2011 zwei Sechstel etc. Der Verfügungszeitpunkt für die Aprilpension ist der 29. April.

Verschiebung des Auszahlungstermines der 14. Pension

Um eine systematische und gerechte Verteilung der anteilsmäßig zustehenden Sonderzahlung über das Jahr (Abstand von 6 Monaten zwischen der Auszahlung der beiden Sonderzahlungen) zu erreichen, wurde der Auszahlungstermin der Septembersonderzahlung auf Oktober verschoben. Das bedeutet,  dass der Auszahlungstermin für die Septembersonderzahlung für alle Pensionen auf Oktober  verschoben wurde. Die Oktoberpension ist am 31. Oktober fällig.