Neuer Versicherungsrechner für Ärztehaftpflicht
Die die im August 2010 in Kraft getretene Ärztegesetznovelle sieht für niedergelassene Ärzte und Privatkliniken eine zwingende Berufshaftpflichtversicherung vor. Anlässlich der Novelle wurde ein neuer, den gesetzlichen Anforderungen entsprechender Versicherungsrechner entwickelt.
Die wesentlichen Änderungen für Ärztinnen und Ärzte sind:
Zwingende Berufshaftpflicht für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte für die Ausübung einer freiberuflichen ärztlichen Tätigkeit
Mindestversicherungssumme in Höhe von EUR 2 Mio. für Personen-, Sach- und (reine, sowie abgeleitete) Vermögensschäden
Haftungshöchstgrenze pro Versicherungsjahr darf das 3fache der Mindestversicherungssumme nicht unterschreiten. Für Gruppenpraxen in der Rechtsform GmbH und private Krankenanstalten gilt das 5fache der Mindestversicherungssumme.
Unlimitierte Nachhaftung wird vorgeschrieben
PatientInnen haben ein direktes Klagsrecht gegen den Versicherer
Verpflichtende Vorlage einer entsprechenden Versicherungsbestätigung an die österreichische Ärztekammer
Die auf Haftpflichtversicherungen spezialisierte ärzteservice Dienstleistung GmbH ist Marktführer bei Ärzteversicherungen und hat bereits einen den neuen gesetzlichen Anforderungen Tarif im Angebot, beziehungsweise können bereits bestehende Tarife unaufwändig angepasst werden:
KundInnen, die bereits eine Ärztehaftpflicht mit einer entsprechenden Versicherungssumme inklusive der Versicherung reiner Vermögensschäden haben, sind ausreichend versichert und müssen keine zusätzliche Versicherung mehr abschließen. Die unlimitierte Nachhaftung wurde im Rahmenvertrag aufgenommen und wird kostenlos an die KundInnen weiter gegeben. Eine Versicherungsbestätigung zur Vorlage bei der Ärztekammer wird zeitgemäß an die Kunden versandt.
Ärztinnen und Ärzte, die bis dato die reinen Vermögensschäden nicht mitversichert haben, haben ab sofort die Möglichkeit, ohne Mehrprämie bis 31.12.2010 auf unseren neuen Tarif umzustellen. Ab 01.01.2011 gelten auch für diese KundInnen die Prämien laut unserem neuen Tarif.
Bereits niedergelassene Ärztinnen und Ärzte ohne Haftpflichtversicherung, bzw. mit zu geringen Versicherungssummen, haben eine Übergangsfrist bis spätestens 19. August 2011, um für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen.
Ärztinnen und Ärzte, die künftig (ab heute) eine eigene Praxis eröffnen, bzw. in sonstiger selbstständiger Form tätig werden, müssen unmittelbar einem dem Gesetz entsprechenden Versicherungsschutz der österreichischen Ärztekammer nachweisen.
Es steht bereits ein neuer Rechner für den Ärzteservice-Tarif zur Haftpflichtversicherung für Ärztinnen und Ärzte zur Verfügung. Der Rechner erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen und ersetzt den bisher gültigen Ärzteservice-Haftpflichtrechner. Der neue Rechner kann ab sofort auf der versichern24.at Seite genutzt werden.
