OGH bestätigt Schmerzensgeld bei Mobbing
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat ein von der Arbeiterkammer in zwei Instanzen erkämpftes Urteil auf Schmerzengeld für ein Mobbing-Opfer vollinhaltlich bestätigt. Damit wird erstmals rechtskräftig festgestellt, dass vom Arbeitgeber zugefügte seelische Qualen Körperverletzung sind und Schmerzensgeld in entsprechender Höhe zusteht.
Schon das Landesgericht Klagenfurt und das Oberlandesgericht Graz sprachen einer 51-jährigen Angestellten, die monatelang unter den Schikanen, Verleumdungen und Bedrohungen ihres Chefs gelitten hatte, Schmerzensgeld in der Höhe von 5.900 Euro zu.
Jetzt bestätigte der Oberste Gerichtshof dieses Urteil vollinhaltlich (Aktenzahl 9 ObA 132/10t). Er schließt sich damit der Rechtsmeinung der Arbeiterkammer Kärnten (AK) und der beiden Erstinstanzen an, wonach auch seelische Qualen als Körperverletzung zu bewerten und entsprechend zu entschädigen seien.
Mobbing wird Nötigung gleichgesetzt
Der vorliegende Fall sei „geradezu ein Lehrbuchbeispiel für Mobbing“, heißt es im Urteil wörtlich. Dem Arbeitgeber sei außerdem eine „Verletzung der Fürsorgepflicht“ vorzuwerfen und sein Verhalten käme „einer Nötigung im strafrechtlichen Sinne sehr nahe“. Das Gericht hält fest, dass die erlittenen Schmerzen der Betroffenen ausschließlich auf die Mobbing-Attacken des Arbeitgebers zurückzuführen sind.
Eine wichtige Grundlage für dieses Urteil des OGH war ein von der Arbeiterkammer in Auftrag gegebenes neuropsychiatrisches Gutachten. Ein beigezogener Facharzt für Neurologie und Psychiatrie hat den Zusammenhang zwischen der seelischen Erkrankung der Arbeitnehmerin und den Mobbing-Attacken des Chefs eindeutig bestätigt.
Schmerzensgeld bei Mobbing
Bereits seit 1. Juli 2010 haben Mobbing-Opfer – sofern sie die Mobbing-Handlung glaubhaft machen können – Anspruch auf Schadenersatz. Dazu gehören Behandlungskosten, Kosten für psychologische Hilfe sowie Schadenersatz für die persönliche Beeinträchtigung in der Höhe von mindestens 400 Euro. Der Anspruch besteht dabei auch gegenüber dem Arbeitgeber, wenn dieser keine Schritte unternimmt, um Abhilfe zu schaffen.
Die nun getroffene Entscheidung des OGH sei für künftige Prozesse in Mobbingfällen richtungweisend, bewertet die AK die Relevanz des Urteils. Denn dass durch Mobbing verursachte seelische Schmerzen nun erstmals als Körperverletzung anerkannt und werden, werde Betroffene ermutigen, ebenso gegen „Psycho-Attacken“ am Arbeitsplatz rechtlich vorzugehen.
Fühlt man sich von Kollegen oder Vorgesetzten gemobbt, so ist es auf jeden Fall ratsam, ein so genanntes Mobbing-Tagebuch führen. Darin werden einzelne Mobbing-Handlungen oder diskriminierende Aussagen sowie die Zeugen, welche die Geschehnisse beobachtet haben, festgehalten. Zusätzlich wird betroffenen Arbeitnehmer geraten, auch ärztliche Betreuung in Anspruch nehmen.
Wie erkennt man Mobbing?
Wenn Sie bereits unter Schlafstörungen leiden, wenn ein Gefühl der Hilflosigkeit Sie nicht mehr loslässt, wenn Ihr Selbstwertgefühl und Ihr Selbstvertrauen schwinden, wenn Sie sich immer unsicherer und sprachloser fühlen, oder wenn Sie einfach selbst den Eindruck haben, dass Sie mit der Konfliktsituation alleine nicht mehr fertig werden, dann läuten bereits die Alarmglocken.
Ein sicheres Alarmzeichen ist es auch, wenn eine der Konfliktparteien im Zuge einer Auseinandersetzung öffentlich bloßgestellt oder blamiert wird. In diesem Fall besteht große Gefahr, dass der Konflikt bösartig wird und wirklich schlimme Folgen haben könnte.
Anhand einer Mobbing-Checkliste der AK können Sie klären, ob Sie ein alltäglicher Konflikt am Arbeitsplatz belastet oder ob Sie gemobbt werden.
