OGH-Urteil: Dauerrabattklausel bei der Kündigung von Versicherungen ungültig. Die AKNÖ infomiert.
Wien (OTS/AKNÖ) – Bei der Kündigung der Versicherung müssen die VersicherungskundInnen ab sofort die beim Abschluss vereinbarten Dauerrabatte nicht mehr bezahlen, so der Beschluss des obersten Gerichtshofes (OGH). Bereits beglichene Dauerrabatte müssen von den Versicherern zurückgezahlt werden, wenn das von den KonsumentInnen verlangt wird. Von dieser Regelung betroffen sind all jene Klauseln, bei denen der rückzuzahlende Betrag umso höher wird, je länger die Versicherung läuft. KonsumentInnen mit einem Musterbrief können sich Unterstützung bei der AKNÖ holen.
"Wir begrüßen dieses Urteil. Wenn ein langjähriger Versicherungsvertrag aufgelöst wird, können sich für den Versicherungsnehmer hohe Rückforderungen ergeben. Das ist ein Problem, das im Alltag oft auftritt. Damit ist jetzt hoffentlich Schluss", sagt Mag. (FH) Manfred Neubauer und gibt ein Beispiel: Bei einer Eigenheimversicherung, 10 Jahre Laufzeit, Jahresprämie 250 Euro, zahlt der Versicherungsnehmer aufgrund eines Dauerrabattes nur 200 Euro Prämie pro Jahr. 50 Euro hat er Rabatt. Kündigt er nach vier Jahren die Versicherung (nach drei Jahren ist das gesetzlich möglich), konnte die Versicherung den bisher angefallenen Rabatt von 200 Euro zurückfordern, nach acht Jahren waren das bereits 400 Euro.
Häufig betroffen: Haushalt, Eigenheim, Haftpflicht, Rechtsschutz und Unfallversicherung
"Somit hatten wir das absurde Ergebnis, dass die Kündigung der Versicherung im achten oder neunten Jahr für den Verbraucher teurer war als wenn der Vertrag weitergelaufen wäre. Dadurch wurde das gesetzlich verankerte Rücktrittsrecht untergraben, da die Kündigung wirtschaftlich unrentabel wird", erklärt Neubauer. Durch das OGH-Urteil ist der laut AKNÖ unhaltbare Zustand beendet. "Das Gericht spricht sogar von Strafe für vorzeitige Kündigung. Wichtig ist jetzt, dass die Menschen ihre bisher bezahlten Dauerrabattrückforderungen zurückverlangen können. Dafür stellen wir einen Musterbrief zur Verfügung", sagt AKNÖ-Präsident Hermann Haneder. Häufig betroffen von der Dauerrabattklausel sind die Sparten Eigenheimversicherung, Haushaltsversicherung, Haftpflichtversicherung, Rechtsschutz-Versicherung und Unfallversicherung. Hier werden überwiegend Zehn-Jahres-Verträge abgeschlossen, die eine solche Klausel enthalten haben. Meist wurde bei Abschluss der Versicherung ein Dauerrabatt von 20 Prozent der tariflichen Prämie vereinbart. Den Musterbrief zur Rückererstattung gibt es als Download auf noe.arbeiterkammer.at:
noe.arbeiterkammer.at/online/page.php?P=5911&REFP=5911″ target=“_blank“>http://noe.arbeiterkammer.at/online/page.php?P=5911&REFP=5911
