Radhelmpflicht soll Bewusstseinsbildung bei Eltern und Kindern fördern

Wien (OTS/SK) – Die steigende Anzahl der schweren Kopfverletzungen bei Radfahrunfällen von Kindern führte zu einem Initiativantrag zur Radhelmpflicht von Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr. Der Antrag wurde gemeinsam von SPÖ und ÖVP gestellt und soll dazu beitragen, die Quote an schweren Unfällen von radfahrenden Kindern zu senken. Strafen und Sanktionen für Eltern und Aufsichtspersonen, welche die Helmpflicht nicht berücksichtigen, sind laut Heinzl nicht vorgesehen, die Bewusstseinsbildung steht im Vordergrund.

Eine Mitschuld von Aufsichtspersonen im Falle eines Unfalls ist per Gesetz ausgeschlossen und  Versicherungen können Schadenersatz bzw. Zahlungen nicht wegen etwaigen Mitverschuldens der  Eltern verweigern. "Es gilt für uns der Grundsatz: Bewusstseinsbildung ist wichtiger als das Einführen von Strafen", betonte Heinzl.

Die Zahl verunglückter Kinder im Radverkehr unter 12 Jahren ist von 3.700 im Jahr 2005 auf 4.800 im Jahr 2009 gestiegen. "Wenn alle Kinder Radhelme tragen, können 900 schwere Kopfverletzungen pro Jahr verhindert werden", so Heinzl. Auch wisse man, dass als Kind erlernte Verhaltensmuster auch später beibehalten werden. "Mit dem Initiativantrag stellen wir sicher, dass mit Beginn der Radsaison ein wichtiger Schritt in Sachen Verkehrssicherheit für unsere Jüngsten rasch umgesetzt werden kann", zeigte sich der SPÖ-Verkehrssprecher erfreut.