Reflektierende Kleidung rettet Leben

Mit der entsprechenden Ausrüstung können Fußgänger und Radfahrer ihre Sichtbarkeit für Autofahrer verfünffachen und damit die Unfallgefahr deutlich verringern.

Jetzt beginnt wieder die Jahreszeit, in der es morgens noch dunkel ist, wenn man die Wohnung verlässt, und schon finster, wenn man nach Hause kommt. Damit steigt die Unfallgefahr, insbesondere für Fußgänger, Jogger und Radfahrer. Das gilt insbesondere, wenn durch Nebel oder Regen die Sicht zusätzlich eingeschränkt ist.

„Dreizehn getötete Fußgänger in den vergangenen acht Wochen sprechen eine deutliche Sprache“, warnt der Automobilklub ÖAMTC. „Um sich nicht unnötig in Gefahr zu begeben, sollte daher jeder dafür sorgen, dass er rechtzeitig wahrgenommen wird“, empfiehlt ÖAMTC-Verkehrspsychologin Marion Seidenberger.

Daher sollten reflektierende Kleidung oder die Verwendung von Reflektoren bei Dunkelheit und schlechten Sichtverhältnissen ein unbedingtes Muss sein, um die Unfallgefahr zu verringern.

Helle Kleidung erhöht Sichtbarkeit erheblich

Nach Angaben des Automobilklubs kann sich die Sichtbarkeit je nach Bekleidung verfünffachen: „Einen dunkel gekleideten Fußgänger sieht ein Autofahrer mit eingeschaltetem Abblendlicht erst bei einer Distanz von 30 Metern. Einen hell gekleideten hingegen schon aus einer Entfernung von 80 bis 90 Metern. Zusätzliche Reflektoren oder reflektierende Kleidungsstücke sind sogar 150 Meter weit erkennbar.“

Als Fußgänger sollte man daher bei Jacken und Mänteln am besten schon beim Kauf darauf achten, ob diese mit rückstrahlenden Materialien ausgestattet sind, empfiehlt der ÖAMTC. Auch Klatsch- oder Reflektorbänder sorgen für die nötige Aufmerksamkeit.

Reflektoren auch für Hunde und Sportler

Für Hunde sind reflektierende Halsbänder oder Hundeleinen erhältlich. Läufer und Radfahrer sollten auf eine ausreichende Anzahl und die Verteilung des Reflexmaterials achten, um von allen Seiten wahrgenommen zu werden, empfiehlt der Klub. Rückstrahlende Klatschbänder an den Oberarmen und Beinen würden für zusätzliche Sichtbarkeit sorgen.

Radfahrer erinnert der ÖAMTC an die Pflicht, bei schlechter Sicht mit Licht zu fahren, und an die vorgeschriebene Mindestausrüstung an Reflektoren am Fahrrad: „ein weißer Rückstrahler vorne, ein roter Rückstrahler hinten, gelbe Rückstrahler auf den Pedalen und an den Speichen sowie Vorderlicht und rotes Rücklicht.“

Besondere Aufmerksamkeit erforderlich

Aber nicht nur auf die richtige Bekleidung komme es bei Dunkelheit an, sondern auch auf das Verhalten, mahnt der Automobilklub: „Als Fußgänger die Straße nicht in Kurven oder an unübersichtlichen Stellen überqueren, unbedingt Zebrastreifen benützen, besonders gut schauen und aufmerksam sein. Egal, ob man zu Fuß unterwegs ist oder mit dem Fahrrad. Für die eigene Sicherheit sollte man im Zweifelsfall nicht auf seinem Recht beharren und gegebenenfalls auf den Vorrang gegenüber einem Kraftfahrzeug verzichten.“

Die ÖAMTC-Expertin richtet auch einen Appell an die Autolenker: „Licht rechtzeitig einschalten, genügend Abstand zum Voranfahrenden halten, Fuß weg vom Gas und besondere Aufmerksamkeit bei Zebrastreifen.“