Sicher durch die Festtage: Siherheitstipps zur Vermeidung von Bränden

Wien (OTS) – Besonders um Weihnachten und Silvester steigt die Brandgefahr in Österreich deutlich an. Die Kerzen des gegen Ende der Adventzeit bereits ausgetrockneten Adventkranzes, unbeaufsichtigt erleuchtete Christbäume oder verirrte Feuerwerkskörper in der Silvesternacht sind die häufigsten Brandauslöser.

Mehrere hundert Brände fallen jährlich in die Jahreswechselzeit zwischen 24.12. und 6.1. des darauf  folgenden Jahres. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Feuerwehr anrücken muss, ist verglichen mit dem Rest des Jahres, viermal höher. Christbäume und Adventkränze trocknen in geheizten Räumen schnell  aus und fangen dann besonders schnell Feuer. Einfache Sicherheitsvorkehrungen schützen  vor verheerenden Schäden.

Welcher Versicherungsschutz greift

Sachschäden, die durch Adventkranz- oder Christbaumbrände verursacht werden können, sind meist in der Haushaltsversicherung oder Gebäudeversicherung gedeckt.

In der Haushaltversicherung ist der gesamte Hausrat der in der Polizze angegebenen Wohnung u.a.  gegen Brände versichert. Auch mit dem Brand zusammenhängende Aufräum-, Reinigungs- und  Löschkosten werden (bis zu einer vereinbarten Summe) ersetzt. Der Wohnungsinhalt ist grundsätzlich zum „Neuwert“ (= Wiederbeschaffungswert) versichert. Voraussetzung ist allerdings, dass die Sachen  noch in Gebrauch und mindestens 40 Prozent des Wiederbeschaffungspreises wert waren. Sonst  ersetzt die Versicherung den „Zeitwert“, der sich nach Zustand, Alter und Abnützung der Sachen richtet.  Beschädigte Tapeten, Malerarbeiten und Bodenbeläge werden immer zum Zeitwert ersetzt. Für Sachen, die repariert werden können, zahlt die Versicherung die Reparaturkosten.

Achtung: Auch wenn grundsätzlich Versicherungsschutz besteht, sollten beim Hantieren mit  brennenden Kerzen gewisse Vorsichtsmaßnahmen stets beachtet werden. Bei Nachweis von „grober Fahrlässigkeit“ – etwa weil der erleuchtete Baum unbeaufsichtigt war und Feuer fing- kann die  Versicherung leistungsfrei werden.

Haushaltsversicherungen enthalten ergänzend zum versicherten Hausrat meist auch privaten Haftpflichtversicherungs-Schutz. Dieser deckt etwa Brandschäden, die der Versicherte oder dessen  Kinder als Gäste in einem fremden Haushalt oder Gebäude – nicht vorsätzlich – verursachen.

Die Gebäudeversicherung deckt Schäden am Haus selbst, etwa an der Fassade oder im Stiegenhaus.  Auch wenn ein Gebäude durch einen Brand im Nebenhaus beschädigt wird, sollte  dieser Umstand dem eigenen Gebäudeversicherer gemeldet werden, da etwa der Neuanstrich einer Fassade Sache der Gebäudeversicherung des Hausbesitzers ist.

Sicherheitstipps

So können Brände samt ihren unangenehmen Folgen vermieden werden:

  • Der Christbaum sollte möglichst frisch gekauft, kühl gelagert und vor dem Austrocknen geschützt werden. Trockene Nadeln fangen schneller Feuer.
  • Am sichersten ist die Verwendung elektrischer  Christbaumbeleuchtung. Wenn man auf Wachskerzen  nicht verzichten  möchte, den hinteren, schlecht einsehbaren Teil des Christbaumes nicht mit Kerzen schmücken und den Baum nicht zu dicht an Vorhänge oder Wände stellen.
  • Den erleuchteten Baum nie unbeaufsichtigt lassen.
  • Christbaumbehang nicht zu dicht an die Kerzen hängen.
  • Der Baum sollte in einen möglichst wasserbefüllten Ständer gestellt und so fixiert werden, dass er nicht z.B. von Kindern oder Haustieren umgeworfen werden kann. Erwachsene sollten darauf achten, Kinder nicht alleine in die Nähe von brennenden Kerzen kommen zu lassen.
  • Bei der Verwendung von Kerzenhaltern sollte darauf geachtet werden, dass diese aus einem nicht-brennbaren Material bestehen. Außerdem muss regelmäßig überprüft werden, ob die Gelenke der Kerzenhalter noch ausreichend fixiert sind. Es gibt im Fachhandel mittlerweile auch selbstlöschende Kerzen mit speziellen Dochthalterungen zu kaufen.
  • In der Nähe des Baums sollte ein Feuerlöscher oder zumindest ein Eimer Wasser greifbar sein.
  • Wenn der Brand nicht mehr gelöscht werden kann, den Raum schnell verlassen, Türen zum Brandraum schließen, die Feuerwehr alarmieren und beim Haustor warten.

Mit mehr Sicherheit durch die Silvesternacht

  • In dieser Nacht gilt besondere Vorsicht und Wachsamkeit!
  • Feuerwerkskörper dürfen niemals in unmittelbarer Nähe von Personen, Gebäuden und Kraftfahrzeugen gezündet werden.
  • Raketen müssen immer von einer standsicheren Abschussrampe starten und dürfen sich niemals auf Menschen richten.
  • Blindgänger sollten auf keinen Fall ein zweites Mal gezündet werden.
  • Verzichten Sie auf Wunderkerzen in geschlossenen Räumen.
  • Empfehlung: In alkoholisiertem Zustand sollte man auf das Hantieren mit Feuerwerkskörpern und Krachern verzichten.