Sprachen lernen und privat versichern schont die Steuerlast

Besucher eines Sprachkurses können die Kursgebühren sowie die dabei anfallenden Ausgaben für Unterlagen und Fahrtkosten als Werbungskosten bei der Steuerveranlagung geltend machen. Auch bestimmte Versicherungsprämien können die Steuerlast mindern.

Für die Ausübung ihres Berufs benötigt man immer öfter eine oder sogar mehrere Fremdsprachen. Immer öfter werden daher Fremdsprachenlehrgänge oder Sprachkurse auch außerschulisch besucht.

„Wer einen Sprachkurs absolviert, kann die anfallenden Ausgaben im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten absetzen“, machten die Steuerexperten der Arbeiterkammer Kärnten (AK) aufmerksam.

Kurskosten senken Lohnsteuer

Voraussetzung ist, dass im laufenden Kalenderjahr Lohn- oder Einkommensteuer bezahlt wird und die Sprachkenntnisse für die Ausübung des Berufes zumindest teilweise benötigt werden – beispielsweise könnten Grundkenntnisse als Kellner, Verkäufer, Telefonist oder Sekretärin plausibel gemacht werden.

Neben den Kurs- und Prüfungsgebühren können auch Ausgaben für Kursunterlagen, Fachbücher, Arbeitsmittel und Fahrtkosten abgeschrieben werden. Aufwendungen für die Unterbringung am Kursort sind ebenfalls absetzbar, wenn die tägliche Rückreise zum Heimatort für den Teilnehmer nicht zumutbar ist, so die AK Kärnten.

Steuerlich abzugsfähig sind auch Sprachkurse im Ausland. „In diesem Fall werden allerdings die Fahrt- und Unterbringungskosten meist nicht berücksichtigt, da der Aufenthalt im Ausland fast immer mit einem zusätzlichen Nutzen – einem Erholungswert – verbunden ist“, so die Arbeiterkammer.

 

Auch private Versicherungen sind Sonderausgaben

Nicht als Werbungskosten, sondern als Sonderausgaben können im Rahmen der Arbeitnehmer- bzw. Einkommensteuerveranlagung auch die Prämien für Personenversicherungen bis zu einer Summe von 2.920 Euro addiert werden. Bei Alleinverdienern ist dieser Höchstbetrag doppelt so hoch. Zu den privaten Personenversicherungen zählen

  • eine freiwillige Kranken- oder Unfallversicherung,
  • eine freiwillige Höherversicherung bei der gesetzlichen Pensionsversicherung,
  • eine Insassenunfallversicherung,
  • eine Kreditschuldversicherung,
  • die Vorsorge bei Gemeindebediensteten,
  • Beiträge zu Pensionskassen sowie
  • Beiträge zur Sterbeversicherung.

Ein Viertel dieser Sonderausgaben senken im Rahmen der Steuerveranlagung die Bemessungsgrundlage für die Steuerlast.

Lebensversicherungen bedingt absetzbar

Eine Lebensversicherung ist dann absetzbar, wenn es eine reine Ablebensversicherung ist oder wenn eine lebenslange Rente ausbezahlt wird. Er- und Ablebensversicherungen, bei denen es zu einer Kapitalauszahlung kommt, sind absetzbar, wenn sie vor Juni 1996 abgeschlossen worden sind.

Versicherungen schicken jährlich eine Bestätigung über die eingezahlten Prämien zu. Bewahren Sie diese sieben Jahre auf.