STGKK informiert: Schutz der Krankenversicherung für Schulabgänger

Graz (OTS) – In der Steiermark steht rund 5.500 Schülerinnen und Schüler ihre letzte schulische Herausforderung bevor oder sie haben sie unmittelbar hinter sich – hoffetnlich mit Erfolg. Gemeint ist die Matura.

Die meisten werden schon konkrete Pläne für die Zeit danach geschmiedet haben, einige werden wohl noch unentschlossen sein: Beginn eines Studiums oder einer anderen weiterführenden Ausbildung? Sofortiger Einstieg ins Berufsleben? Bleibt die Frage: Wie sieht es eigentlich mit der  Krankenversicherung nach dem Schulabschluss aus?

Haben Sie Ihr 18. Lebensjahr bereits vollendet und stehen noch in Schul- bzw. Berufsausbildung oder im Studium, dann sind Sie bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres nach wie vor mitversichert.  Achtung: Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden, die ihre Arbeitskraft überwiegend beansprucht oder ein ordentliches Studium in der vorgesehenen Studienzeit absolvieren.

Als Nachweis gilt grundsätzlich die Bestätigung über den Anspruch auf Familienbeihilfe. Kann dieser nicht nachgewiesen werden, ist die Schulbesuchsbestätigung bzw. bei einem Studium die  Zulassungs- oder Fortsetzungsbestätigung der Universität sowie der Studienerfolgsnachweis erforderlich. Sollte weder ein Anspruch auf Familienbeihilfe noch ein ausreichender Studienerfolg vorliegen, besteht die Möglichkeit, eine Selbstversicherung abzuschließen. Diese kostet 2010 für Studierende 24,42 Euro pro Monat.

Nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach Beendigung Ihrer Ausbildung bleiben Sie noch für die Dauer von 24 Monaten mitversichert, wenn Sie erwerbslos sind. Dazu ist eine vom Versicherten unterschriebene Erklärung über die Erwerbslosigkeit erforderlich!

Nähere Informationen zu diesem Thema erteilt gerne die Service-Hotline der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse unter der Telefonnummer 0316 / 8035-3000 (Montag bis Freitag in der Zeit von 6.45 – 17.00 Uhr).