Test – Privatrechtsschutz Versicherung 1: AK fordert Infostandards im Vertragsrechtsschutz
Wien (OTS) – In einem Privatrechtsschutz-Test hat die AK 17 Rechtsschutz Versicherungen getestet. Das Ergebnis ist, dass es bei einer Rechtsschutzversicherung oft viele Ausschlüsse gibt und in vielen Fällen deshalb nicht eingreift. "Im Zuge der Finanzkrise haben beispielsweise tausende Kleinanleger viel Geld verloren, nicht selten durch Beratungsfehler der Finanzdienstleister. Doch eine Klage auf Schadensersatz wegen Falschberatung ist teuer und wird längst nicht von jeder Rechtsschutz-Versicherung übernommen: Von 17 gestesteten Versicherungen schließen 7 Streitigkeiten aus Finanzveranlagungen aus", sagt AK Konsumentenschützerin Michaela Kollmann. Streitigkeiten aus der Errichtung, Veränderung Planung oder Finanzierung von Bauvorhaben sind bei allen generell ausgeschlossen. "Für die Versicherten heißt das oft: Gerade dann, wenn sie eine Versicherung bräuchten, haben sie keinen Rechtsschutz. Oft glauben sie aber, sie seien ja gut und – wie in der Werbung versprochen – umfassend versichert", so Kollmann. Die Informationen bei Vertragsabschluss sind oft zu kompliziert und für die Kunden schwer durchschaubar. Deshalb fordert die AK verbindliche Standards bei der Kundeninformation. "Ähnlich wie es in Deutschland schon längst üblich ist, muss es dem Kunden möglich gemacht werden, auf 1-2 Seien alle wichtigen Versicherungsbedingungen klipp und klar zu finden", erklärte Michaela Kollmann. "Die Kunden bauen auf ihren Rechtsschutz und wenn es ernst wird, erklärt die Versicherung, dass es keine Deckung gibt", so Kollmann weiter: "So will etwa ein Konsument seinen Lebensversicherer klagen, weil die Auszahlungssumme bei seinem ausgelaufenen Vertrag viel niedriger als prognostiziert ist. Sein Rechtsschutzversicherer erklärt ihm, dass Versicherungsverträge generell vom Rechtsschutz ausgenommen sind – das wusste der Konsument nicht und es war ihm bei Vertragsabschluss auch nicht dezidiert gesagt worden.
Ältere Verträge decken Streitigkeiten um Finanzveranlagungen oder Versicherungen oft noch ab. Deshalb Vorsicht, wenn die Versicherungen mit Anpassungsverträgen locken: Oft steckt hinter einem verlockenden Angebot die Einschränkung oder Streichung einer wichtigen Versicherungsleistung, warnt die AK Konsumentenschützerin.
Auch bei Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen wollen immer weniger Versicherungen die Rechtskosten übernehmen. "Das ist alarmierend: Wenn große Versicherungen wie Donau, GraWe, OÖV und die Wiener Städtische solche Streitigkeiten nicht mehr abdecken, dann wird es schwierig, dass die KonsumentInnen zu ihrem Recht kommen", so der AK Konsumentenschützer. "Die Versicherungen sparen eine wichtige Gruppe von Verträgen des täglichen Lebens aus und schützen sich gegenseitig vor all zu vielen Klagen durch die Konsumenten."
Deshalb fordert die AK:
- Damit die Rechtsschutzversicherungen für die Konsumenten klar durchschaubar sind fordert die AK fordert die Einführung von Produktinformationsblättern beim Abschluss von Versicherungsverträgen, ähnlich wie dies in Deutschland längst gängige Praxis ist. Diese Klipp-und-Klar-Informationen im Umfang von 1-2 Seiten sollen die maßgeblichen Punkte eines Versicherungsvertrages auf einen Blick sichtbar machen: Beschreibung der versi-cherten Risiken, Leistungsausschlüsse, Obliegenheiten, Prämienhöhe, Vertragsbeendi-gung.
- Die Versicherer solle die Konsumenten nicht im Regen stehen lassen und wichtige Bereiche rund um Geldanlage, Finanzierung und Versicherungen nicht von der Deckung einer Rechtsschutzversicherung ausnehmen.
Die AK befragte gemeinsam mit dem Verein für Konsumenteninformation 22 Rechtsschutzanbieter nach ihren aktuellen Versicherungsbedingungen beim Vertragsrechts-schutz. Von diesen gaben 17 Anbieter Antwort (Allianz, ARAG, Basler, D.A.S, Donau, Generali, Grazer Wechselseitige, HDI, Helvetia, Oberösterreichische Versicherung, Raiffeisen Versicherung, Roland Rechtsschutz, Uniqa, VAV, Wiener Städtische, Wüstenrot und Zürich). Nicht beteiligt haben sich (Kärntner Landesversicherung, Merkur, Niederösterrreichische Versicherung, Tiroler Landesversicherung, Vorarlberger Landesversi-cherung). Die Ergebnisse der Studie finden Sie unter: www.arbeiterkammer.at
