Test – Privatrechtsschutz Versicherung 2: AK gibt Checkliste für Rechtsschutzversicherungen heraus
Wien (OTS) – Im Grunde trägt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten, wenn Sie Schadenersatzansprüche geltend machen und dabei rechtliche Schritte einleiten müssen. Achtung! Sie bezahlt nicht den entstandenen Schaden. Im Rechtsschutz gibt es verschiedene Bausteine. Das heißt, es gibt verschiedene Induvidualversicherungen, die jeweils einen Bereich des Rechtsschutzes abdecken. Es gibt verschiedene Pakteangebote, die sehr spezifisch sein können bis hin zu umfassenden Komplettpaketen, die viele Bausteine enthalten. Ein Rechtsschutz-Grundpaket kann mit Zusatzbausteinen ergänzt werden wie etwa dem Vertragsrechtsschutz, Verkehrsrechtsschutz, Strafrechtsschutz, Schadenersatzrechtsschutz oder Mietrechtsschutz. Für die KonsumentInnen ist es deshalb sehr wichtig, genau auf die Inhalte der einzelnen Rechtsschutz Bausteine zu achten und abzuklären, was im Versicherungsfall tatsächlich abgedeckt ist und was vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist.
Die AK- Checkliste für den Vertragsabschluss:
- Fragen Sie sich vor Vertragsabschluss: Wird das richtige Risiko versichert? Welche Gefahren wollen Sie abdecken? In welchen Lebensbereichen haben Sie persönlich ein erhöhtes Risiko, dass es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt. Achten Sie beim Baustein "Vertragsrechtsschutz" insbesondere darauf, ob Finanzveranlagungen und Streitigkeiten mit Versicherungen enthalten sind.
- Oft haben Sie schon einen teilweisen Rechtsschutz: Etwa durch die Gewerkschaft im arbeitsrechtlichen Bereich, durch einen Mieterverein bei Mietrechtsstreitigkeiten.
- Wenn Sie sehr viele Bereiche abdecken müssen, sind sogenannte Komplettpakete oft günstiger.
- Achtung Wartefristen: Normalerweise beginnt der Versicherungsschutz mit der Zusendung der Polizze und der Zahlung der ersten Versicherungsrate. Doch beim Rechtsschutz gibt es noch Wartezeiten von drei bis sechs Monaten. Für Versicherungsfälle, die vor Ablauf der Wartezeit eintreten, besteht keine Deckung.
- Achtung: Zum Zeitpunkt des Verstoßes, gegen den sie mit Hilfe der Versicherung vorgehen wollen, muss die Rechtsschutz-Versicherung schon bestanden haben. Es gibt keine Deckung, wenn Sie beispielsweise die Rechtschutz Versicherung jetzt abschließen, aber wenn die fehlerhafte Anlageberatung, gegen die Sie vorgehen wollen, schon 2007 stattgefunden hat.
- Augen auf, wenn Sie bereits eine Rechtsschutzversicherung haben und Ihr Versicherungsvertreter eine Vertragsanpassung- oder Änderung vorschlägt: Gerade die inzwischen so häufigen Streitigkeiten aus Finanzveranlagungen sind mit älteren Verträgen oft noch abgedeckt. Die Versicherer ködern ihre Kunden gerne mit höheren Versicherungssummen, dahinter steckt aber oft der Ausschluss einer entscheidenden Leistung.
