Übergangsfrist für niedergelassene Ärzte endet per 19. August 2011 – Ärztehaftpflicht jetzt online abschließen
Die im August vergangenen Jahres verabschiedete Gesetzesnovelle zur verpflichtenden Berufshaftpflicht für alle niedergelassenen Ärzte ist nun gar nicht mehr so neu und schön langsam wird die Zeit für den Umstieg auf eine angemessene Ärzteversicherung knapp. Bis August 2011 haben Ärzte und Ärztinnen noch Zeit, wer bis dahin keine Ärztehaftpflicht abgeschlossen hat, wird von der Ärzteliste gestrichen. Bei der Neugründung einer Ärztepraxis muss sofort eine entsprechende Versicherung abgeschlossen werden. Auf www.versichern24.at können Sie die unterschiedlichen Angebote vergleichen und gleich online die für Sie passende Ärztehaftpflicht-Versicherung abschließen.
Sind Sie bereits richtig versichert?
Die Ärztegesetznovelle betrifft alle niedergelassenen Ärzte und Ärztinnen, Gruppenpraxen und Privatkliniken, als auch angestellte Ärzte, die daneben noch eine eigene Ordination betreiben. Nach den gesetzlichen Regelungen für die Ärztehaftpflicht darf die Versicherungssumme den Betrag von 2 Mio. Euro nicht unterschreiten, die Haftungshöchstgrenze liegt mindestens beim dreifachen Wert der Mindestversicherung (für Gruppenpraxen sogar noch höher) und es besteht eine unbegrenzte Nachhaftung. Weiters muss für PatientInnen ein direktes Klagerecht gegen den Versicherer bestehen.
Obwohl nun genaue gesetzlich Vorgaben bestehen, was eine Ärztehaftpflicht-Versicherung erfüllen muss, kann nicht davon ausgegangen werden, dass alle Anbieter einen einheitlich standardisierten Vertrag anbieten. Tatsächlich können die Leistungen zwischen den einzelnen Anbietern erheblich voneinander abweichen. Zum Teil werden Zusatzleistungen angeboten, verschiedene Fachrichtungen erfordern jeweils einen verschiedenen Leistungsumfang. Es entstehen daher mitunter deutliche Unterschiede im Leistungsangebot und natürlich auch bei der Prämie. Es ist deshalb ratsam, sich vor Abschluss einer Versicherung genau zu informieren, unterschiedliche Angebote einzuholen und einen Versicherungsvergleich anzustellen. Auf dem unabhängigen Vergleichsportal versichern24.
Ärzte-
Bis August 2011 haben österreichische Ärzte und Ärztinnen noch Zeit, eine den gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechenden Ärztehaftpflich
