Unfallversicherung für Schiunfälle – Was gilt es zu beachten?

St. Pölten (OTS) – Es ist wieder einmal so weit – die Semesterferien stehen bevor. Damit beginnt für viele Familien der langersehnte Schiurlaub in den Bergen. Über die Vorfreude und den Spaß im Schnee sollte jedoch nicht vergessen werden, über eine ausreichende Versicherung im Falle eines Schiunfalls nachzudenken. Die gesetzliche Sozialversicherung übernimmt im Ernstfall nicht alle Kosten. Da es sich bei einem Schiunfall um einen Freizeitunfall handelt, kann die Krankenkasse nicht für die Bergungskosten aufkommen, sondern nur für den Krankentransport und übernimmt auch keine mit unter sehr teuren Folgekosten wie etwa eine lebenslange Invalidenrente.

Besonders teuer kann es werden, wenn der verletzte Sportler mit dem Hubschrauber geborgen wird. Vor allem dann, wenn der Flugtransport medizinisch nicht begründet war (aber wegen des Geländes notwendig war) und der Transport zum Krankenhaus auch mit dem Rettungswagen möglich gewesen  wäre. Dann muss nämlich der Verletzte die Kosten zur Gänze selbst tragen. Wäre hingegen wegen der Schwere der Verletzung (akute Lebensgefahr nicht ausgeschlossen) der Flugtransport auch bei einem Unfall im Tal notwendig gewesen, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung einen Teil der Kosten.

Grundsätzlich bezahlt die Krankenversicherung auch nicht die Kosten für den Heimtransport vom  Urlaubsort zum Wohnort. Bei anderen eventuell entstehenden Aufwendungen, wie zum Beispiel  ärztliche Hilfe, Krankenhausaufenthalt, Versorgung mit Heilbehelfen (z. B. Krücken usw.), ist eine Kostenübernahme der Kasse nur möglich, wenn es sich um Vertragseinrichtungen der  Krankenversicherungsträger handelt. Bei Inanspruchnahme von Nicht-Vertragseinrichtungen leistet die Kranken-Versicherung eine Kostenerstattung in Höhe von 80 Prozent des jeweils in Betracht kommenden  Vertragstarifes. Der Verletzte muss aber mitunter mit hohen Restkosten rechnen.

Es sollte auch bedacht werden, dass die gesetzliche Krankenversicherung für Freizeitunfälle zwar die medizinische Erstversorgung im Krankenhaus und die Kosten für die Rehabilitation übernimmt, jedoch grundsätzlich nicht für die Kosten aufkommt, die durch bleibende Schäden, wie etwa Arbeitsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit entstehen. Um beim Schifahren also ausreichenden Versicherungsschutz für alle Fälle zu genießen, empfiehlt sich eine private Unfallversicherung, die auch die Folgekosten von Schiunfällen versichert.

Daher ein Tipp: Damit ein Schiunfall nicht zu einem finanziellen Problem wird, ist zu empfehlen, auf privater Basis entsprechende Vorsorge zu treffen, beispielsweise über eine private Unfallversicherung, Kreditkarte, Mitgliedschaft beim Alpenverein, bei den Naturfreunden, der Bergrettung etc.  Wichtig ist auch, auf die e-card im Reisegepäck nicht zu vergessen!