Unisex-Preise für Kfz- und Pensionsversicherung
Die Tiroler Tageszeitung schreibt, dass Männer und Frauen in vielen Bereichen des täglichen Lebens sehr unterschiedliche Preise bezahlen. Das galt bisher auch für einige Versicherungen wie die Kfz-Versicherung und die Pensionsversicherung. Am 1. März dieses Jahres wurde eine Novelle des Gleichbehandlungsgestzes verabschiedet, wodurch sich der Geltungsbereich des Gesetzes nun auch auf Belange erstreckt, die außerhalb des Arbeitslebens liegen.
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs müssen als eine der Neuerungen ab spätestens 21. Dezember 2012 auch die Versicherungsprämien für Frauen und Männer vereinheitlicht werden. Mit den neuen Unisex-Tarifen werden die Kfz-Polizzen für Frauen teurer, während die Männer für Pensionsversicherungen künftig tiefer in die Tasche greifen müssen. Bisher wurden die Prämien für die Kfz-Versicherung ausgehend von Unfallstatistiken berechnet. Frauen zahlen weniger, da sie im Vergleich zu Männern weniger Kilometer fahren und seltener Unfälle verursachen. Derzeit wird an der Entwicklung neuer Rechnungsgrundlagen gearbeitet, da die Versicherungen ab Ende 2012 nicht mehr auf diese Statistiken zurückgreifen können. Wegen ihrer höheren Lebenserwartung von bis zu fünf Jahren, müssen Frauen deutlich mehr bezahlen als Männer.
So zahlt beispielsweise ein 20-jähriger Mann 6560 Euro Prämie im Jahr für eine Pensionsversicherung mit 35 Jahren Laufzeit und einer Jahresrente von 12.000 Euro. Eine gleich alte Frau zahlt für die gleiche Versicherung hingegen rund vier Prozent mehr.
Im Zuge des verschärften Gesetzes kommt es auch in anderen Bereichen zu Preisanpassungen. Mit der Ungleichbehandlung bestens vertraut ist Ines Grabner-Drews, Anwältin bei der Gleichbehandlungsanwaltschaft in Wien. „Wenn man sich auf Grund des Geschlechts diskriminiert fühlt, ist es wichtig, dass man sich mit uns in Verbindung setzt.“ Nur so könne die Gleichbehandlungsanwaltschaft auch etwas erreichen. Die meisten Anfragen, die bei Grabner-Drews eingehen, betreffen die unterschiedlichen Ermäßigungen für Senioren bei öffentlichen Verkehrsmitteln. Dabei bekämen Frauen häufig bereits ab dem 60. und Männer erst ab dem 65. Lebensjahr einen Rabatt. „Diese rabattierten Preise richten sich aber nach dem gesetzlichen Pensionsantrittsalter und nicht nach dem tatsächlichen“, beschreibt Grabner-Drews das Problem. Männer wären in diesem Fall Frauen gegenüber benachteiligt, da sie trotz gleichen Alters einen anderen Preis zu bezahlen hätten, selbst wenn sie tatsächlich schon in Pension wären.
Die Verkehrsbetriebe haben sich bereits auf eine Lösung geeinigt, die keine Schlechterstellung bedeutet. Die Österreichischen Bundesbahnen werden ab 1. Jänner 2012 die Vorteilscard Senior für Männer und Frauen ab dem 60. Lebensjahr anbieten, sagt René Zumtobel, Pressesprecher der ÖBB. Auch die Innsbrucker Verkehrsbetriebe gleichen die Preise mit Jahreswechsel an, wie Geschäftsführer Martin Baltes versichert.
Diskussionen über die Preisunterschiede bei Friseurbesuchen gibt es schon lange. Ebenso wie Urteile darüber, dass es unzulässig ist, für die gleiche Dienstleistung geschlechterspezifische Preise zu verrechnen. Die Preisunterschiede bestehen aber weiterhin. Das rechtfertigt der Innungsmeister der Tiroler Friseure, Clemens Happ, damit, dass „schon die Zeiteinteilung, der Arbeitsaufwand und die verwendeten Geräte bei Mann und Frau ganz verschieden sind“. Das müsse alles bedacht werden. Im eigenen Salon koste ein Haarschnitt für Frauen 45 Euro, während Männer rund 15 Euro weniger bezahlen.
Einige Betriebe, darunter auch ein Tiroler Liftbetreiber, haben sich bereits von speziellen Angeboten für Frauen distanziert. Die Damentage im Casino sind laut Grabner-Drews allerdings als Marketingaktionen zu sehen und daher gerechtfertigt.
Quelle: Tiroler Tageszeitung, 9.12.2011
